Radiologe wegen Betrugs zu Haftstrafe verurteilt
Fehlende rechtfertigende Indikation
Das Landgericht Saarbrücken verurteilte einen Radiologen wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Az.: 2 KLs 5/18
Das Landgericht Saarbrücken verurteilte einen Radiologen wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Az.: 2 KLs 5/18
Die rechtfertigende Indikation ist stets vor der Röntgenuntersuchung zu stellen! - Dies ergibt sich eindeutig aus dem §83 Abs. 2 und 3 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG)
Der Zeitpunkt, an dem die rechtfertigende Indikation gestellt wurde, muss genau dokumentiert werden. Das ergibt sich aus dem geänderten § 85 (Aufzeichnungspflichten...) des Strahlenschutzgesetzes. Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahr 2021 Teil 1 Nr.27 am 4.6.2021 S. 1197
Die Strahlenexposition eines Embryos und Fetus sollte, wenn möglich, vermieden werden, auch in Situationen, in denen eine Schwangerschaft von der Patientin selbst nicht vermutet wird. Die Verantwortung, eine eventuell bestehende Schwangerschaft abzuklären, liegt zunächst beim anfordernden Arzt.
Das könnte auch für frustrierte MTRA und andere Mitarbeiter Radiologischer Abteilungen interessant werden! Zumal doch immer wieder Zweifel an einem rechtskonformen Ablauf von Röntgenanwendungen aufkommen! - Und Meldungen von Verstößen gegen die Strahlenschutzgesetzgebung sind bisher nur über den Dienstweg beim Strahlenschutzbeauftragten bzw. Strahlenschutzverantwortlichen vorgesehen!
Der ordnungsgemäße Ablauf einer Röntgenuntersuchung ist im Wesentlichen geregelt durch die nachstehenden Paragraphen (Auszüge) aus dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Leider wird dies oft nicht eingehalten! - Aber Vorsicht! - Bei Zuwiderhandlungen drohen sogar strafrechtliche Folgen !
Was bedeutet die Formulierung „einmal jährlich“? Z. B. beim Wiederholungsintervall einer Strahlenschutzunterweisung nach § 63 StrlSchV.
Ein Arzt ohne entsprechende Fachkunde im Strahlenschutz darf nach § 83b StrlSchG keine „Rechtfertigende Indikation“ stellen: Im Gegensatz zu einer „Medizinischen Indikation! - Das darf er!
Wenn MTR bzw. MFA Röntgenaufnahmen technisch durchführen, obwohl ihnen bekannt ist, dass die Anforderung rechtswidrig zustande kam! - Wie ist dann die rechtliche Situation und wer haftet?
Gemäß § 180 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes werden beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Anlagen und beim Umgang mit radioaktiven Stoffen in Medizin und Technik regelmäßige Vor-Ort-Überprüfungen durchgeführt.