Der Unterschied
Medizinische / Rechtfertigende Indikation
Ein Arzt ohne entsprechende Fachkunde im Strahlenschutz darf nach § 83b StrlSchG keine „Rechtfertigende Indikation“ stellen: Im Gegensatz zu einer „Medizinischen Indikation! - Das darf er!
Beispiel:
1. Ein Arzt ohne Fachkunde untersucht einen Patienten (das darf er, weil er Arzt ist) und kommt aufgrund seiner medizinischen Indikation zu der Erkenntnis, dass eine Röntgenuntersuchung durchgeführt werden müsste. Dazu schickt er den Patienten mit einem diesbezüglichen (analog oder digital erstellten) ´Anforderungsschein´ in die Röntgenabteilung. Soweit sich dort ein fachkundiger Arzt befindet, wird dort die rechtfertigende Indikation gestellt, die Untersuchung durchgeführt und befundet. Für den genannten primär untersuchenden Arzt ist kein Bezug zur RöV erforderlich. Er benötigt weder Fachkunde noch Kenntnisse.
2. Anders stellt sich diese Situation dar, wenn, z.B. nachts, die Röntgenuntersuchung durchgeführt werden muss, aber im Umfeld der Röntgenabteilung (aus welchen Gründen auch immer) kein entsprechend fachkundiger Arzt verfügbar ist. Dann bekommt der „Anforderungsschein“ eine andere Gewichtigkeit und müsste den Status einer rechtfertigenden Indikation erhalten. Hierzu muss der nicht fachkundige Arzt zwingend ein entsprechend fachkundiger Kollegen hinzuziehen!
Es gehört zu den Aufgaben eines Strahlenschutzverantwortlichen, eine Strahlenschutzorganisation auf der Basis der hier skizzierten Struktur aufzubauen.
Kommentieren