Leitlinien der BÄK übernehmen SSK-Empfehlung
Patienten-Schutzmittel in der Röntgendiagnostik
Die neu aktualisierte Empfehlung der Strahlenschutzkommission - Verabschiedet in der 321. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 22./23. September 2022.
Die neu aktualisierte Empfehlung der Strahlenschutzkommission - Verabschiedet in der 321. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 22./23. September 2022.
Auszug aus der neuen Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik vom 15.9.2022 zum korrekten Einsatz von Strahlenschutzmittel am Patienten vom 15.9.2022
Krankenhäuser, die teleradiologische Untersuchungen durchführen möchten, benötigen eine Genehmigung der zuständigen Strahlenschutzbehörde, die mit vielen Auflagen verbunden ist. So müssen zum Erfüllen dieser Auflagen die strengen Vorschriften und Qualitätsanforderungen zur Teleradiologie der Strahlenschutzgesetzgebung eingehalten werden.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Personen mit Kenntnissen bzw. Fachkunde im Strahlenschutz bei der Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen!
Die neue Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik von 2022 beschäftigt sich auch ausführlich über die besondere aufnahmetechnische und ärztliche Qualitätsanforderungen bei Neugeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen. Unter anderem auch zum Einsatz der pädiatrischen Zusatzfilter.
Die Petition über den „EINSATZ DIAGNOSTISCH QUALIFIZIERTER MEDIZINISCHER FACHANGESTELLTER (MFA) IN BEREITSCHAFTSDIENSTEN“ wurde vom Petitionsausschuss abgelehnt.
In ihrem Tätigkeitsbericht 2021 vom 17.6.2022 (Punkt 11 Ärztliche Stelle Röntgen) kritisiert die Sächsische Landesärztekammer den Einsatz von Personal mit Kurs zum Erwerb erforderlicher Kenntnisse im Strahlenschutz (ugs. auch Röntgenschein genannt).