Kenntnisse meist nicht ausreichend

LÄK Sachsen kritisiert "Röntgenschein"

Karl-Heinz Szeifert 22 Mar, 2023 08:35

In ihrem Tätigkeitsbericht 2021 vom 17.6.2022 (Punkt 11 Ärztliche Stelle Röntgen) kritisiert die Sächsische Landesärztekammer den Einsatz von Personal mit Kurs zum Erwerb erforderlicher Kenntnisse im Strahlenschutz (ugs. auch Röntgenschein genannt).

Unter dem (Punkt 11 Ärztliche Stelle Röntgen) wird in Tätigkeitsbericht 2021 u.a. festgestellt:

Mit zunehmenden Kostendruck und Budgetierung wurden für Personal mit medizinischer Ausbildung wie Schwestern, Pfleger, Praxisassistenten der Kurs zum Erwerb erforderlicher Kenntnisse im Strahlenschutz eingeführt, der den Mitarbeitern der zumeist ambulanten nicht radiologischen Praxen (überwiegend in den Fachgebieten Orthopädie, Chirurgie) ermöglicht, unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes, Röntgenaufnahmen anzufertigen.

In einem 90- Stundenkurs, einschließlich praktischer Unterweisung, ist es aber natürlich unmöglich, den gleichen Ausbildungsstandard wie eine MTRA mit 3-jährigem Studium zu erreichen.

Es fehlen diesen Mitarbeitern, wie direkte Gespräche zur Qualitätsverbesserung belegen, nicht nur fundamentale Grundlagen der Strahlenphysik, der Strahlenbiologie, der Strahlengeometrie, und im Strahlenschutz, sondern auch die praktischen Erfahrungen in der Einstell- und Lagerungstechnik und das Verständnis, individuelle Aufnahmeparameter zu erstellen.

Trotz praktischer Hinweise, Erläuterungen oder Hospitationsempfehlungen sind die Ergebnisse oft nicht zufriedenstellend und führen regelhaft zur Verkürzung der Prüfzeiträume.

Der Gesetzgeber beugt sich hier leider den ökonomischen Forderungen auf Kosten der Qualität.


Anmerkung von MTA-R.de :

Sicherlich gibt es natürlich auch sehr gutes Personal mit Kenntnissen im Strahlenschutz, das sehr gute Arbeit leistet. Aber - wie im Tätigkeitsbericht der LÄK Sachsen schon erwähnt ist in einem 90-Stundenkurs natürlich Unmöglich den Ausbildungsstand von MTR zu erreichen!


Quelle: Tätigkeitsbericht 2021 der Sächsischen Landesärztekammer vom 17.6.2022 (Punkt 11 Ärztliche Stelle Röntgen)

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