Leitlinien der BÄK übernehmen SSK-Empfehlung

Patienten-Schutzmittel in der Röntgendiagnostik

Karl-Heinz Szeifert 18 Jan, 2023 14:42

Die neu aktualisierte Empfehlung der Strahlenschutzkommission - Verabschiedet in der 321. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 22./23. September 2022.

Quelle: (downloadbar) - Aktualisierte Empfehlung der Strahlenschutzkommission SSK zur Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen

In den letzten Jahren wurde der Einsatz von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung zunehmend in Frage gestellt.

Bereits in ihrer Empfehlung „Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen“ aus dem Jahr 2018 hat die SSK den Verzicht auf Patienten-Strahlenschutzmittel bei fast allen Projektionsaufnahmen empfohlen.

Die Veröffentlichung zahlreicher internationaler Empfehlungen, bei der Anwendung diagnostischer Röntgenstrahlung weitestgehend auf den Einsatz von Patienten-Strahlenschutzmitteln zu verzichten, veranlasste eine kritische Prüfung und anschließend eine Aktualisierung der Empfehlung aus dem Jahr 2018.

Im Strahlenschutz wird gefordert, dass die durch eine Röntgenuntersuchung bedingte Strahlenexposition so weit einzuschränken ist, wie dies mit den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft vereint werden kann. Körperbereiche, die bei der vorgesehenen Anwendung von Röntgenstrahlung nicht von der Nutzstrahlung erfasst werden müssen, sind vor einer Strahlenexposition so weit wie sinnvoll zu schützen. Ein angepasster Einsatz von Patienten-Strahlenschutzmitteln kann diesen Prozess unterstützen, ist in vielen Fällen aber nur als ergänzend zu anderen Verfahren anzusehen, wie z. B. einer strengen Einblendung bei Aufnahmen oder fluoroskopischen Verfahren oder der Begrenzung der Scanlänge bei computertomografischen Untersuchungen.

Werden Patienten-Strahlenschutzmittel im Direktstrahl eingesetzt, so ist es in besonderem Maß erforderlich, vor dem Einsatz die Auswirkungen der Schutzmittel auf eine Belichtungsautomatik abzuschätzen, sofern diese eingesetzt wird.

Eine Anpassung wird als sinnvoll angesehen, allerdings wird ein genereller Verzicht auf Patienten-Strahlenschutzmittel nicht empfohlen.

Zudem wird ein Konzept mit drei Empfehlungskategorien eingeführt, welches die Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln in der Röntgendiagnostik bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen, die Entscheidung hinsichtlich der Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln erleichtert.

Die Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln wird demnach für die verschiedenen Untersuchungen gemäß der folgenden drei Symbole klassifiziert:

Die Strahlenschutzkommission empfiehlt:

  • Patienten-Strahlenschutzmittel gemäß Tabelle 1 (Ab Seite 6 der SSK-Empfehlung) nach der oben genannten Kategorisierung anzuwenden und Abweichungen von den Empfehlungen zu dokumentieren,
  • für oberflächennahe Organe wie Augenlinse oder Schilddrüse, sofern vorhanden, eine sektorielle Röhrenstromabsenkung in der CT zu verwenden,
  • bei der Fluoroskopie keine Patienten-Strahlenschutzmittel im oder nahe am möglichen Strahlengang anzuwenden,
  • die Anwendung der Patienten-Strahlenschutzmittel in Arbeitsanweisungen in Abstimmung mit einem Medizinphysik-Experten (MPE) festzulegen,
  • bei Kindern, Jugendlichen und Schwangeren hinsichtlich der Entscheidung zum Einsatz von Patienten-Strahlenschutzmitteln das mit einer Strahlenexposition verbundene höhere Risiko zu berücksichtigen,
  • bei Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln in der CT, die Empfehlungen der jeweiligen Hersteller oder des zuständigen MPE unbedingt zu beachten, da es bei fehlerhafter Anwendung zu einer Überexposition bzw. zu einer Minderung der Bildqualität kommen kann,
  • zur Minimierung des Fehlerpotenzials eine ausreichende und regelmäßige Fortbildung des Personals im Hinblick auf die fortschreitende Geräteentwicklung und deren Einfluss auf die Dosisreduktion im Allgemeinen und die Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln im Besonderen zu gewährleisten,
  • Patienten-Strahlenschutzmittel auf Wunsch des/der Patient*in einzusetzen, falls dies klinisch praktikabel und nicht mit Nachteilen für die Untersuchung verbunden ist.

Eine Empfehlung ist allerdings kein rechtlich bindendes Werk. Vielmehr ist sie Teil des "Standes von Wissenschaft und Technik". Höher im Rang steht die Sachverständigenrichtlinie. Demnach müssen nach der SV-RL Anlage III "Erforderliche Patientenschutzmittel bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung" die entsprechenden Schutzmittel zumindest noch vorgehalten werden.

Die Leitlinie der Bundesärztekammer vom 15.9.1922 hat mittlerweile die Empfehlungen der SSK übernommen. Demnach muss nach wie vor alles getan werden, um die Strahlenbelastung im allgemeinen und im besonderen bei Kindern und Schwangeren so gering wie möglich zu halten. Bleiabdeckungen müssen da nicht immer die beste Option sein. Deshalb sind diese bei vielen Untersuchungen auch nicht mehr zwingend gefordert. Bei Kindern und Schwangeren sollten sie aber weiterhin immer angewendet werden , wenn Sie die Untersuchung nicht erschweren.

MTA-R.de empfiehlt hierzu unbedingt die Empfehlungen der SSK sowie die Leitlinien der BÄK nachzulesen. Bei Aufnahmen von Kinder besonders das Kapitel A - Abschnitt III, - sowie die pädiatrischen Besonderheiten in Kapitel B zu den einzelnen Untersuchungen!

Näheres unter https://www.mta-r.de/blog/neueleitliniederbak/ Dort befindet sich auch ein Link zum Download der kompletten neuen Leitlinie der BÄK.

Quelle: (downloadbar) - Aktualisierte Empfehlung der Strahlenschutzkommission SSK zur Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen

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Kommentare

Irene Vent vor 1 Jahr

Danke für diese Aufstellung.

Ich bin sehr gespannt, wie sich diese Empfehlung in den neuen Leitlinien der Bundesärztekammer zu QS darstellen.
Aber noch mehr bin ich gespannt, wann sie endlich veröffentlicht werden. So wie ich gehört habe, möglicherweise sogar noch dieses Jahr. Viele Grüße Irene