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Eine zwar schon etwas ältere, aber dafür sehr schön und gut erklärte Beschreibung der Funktionsabläufe in einer Röntgenröhre wurde uns von Thomas Auer aus der Schweiz überlassen.
Eine zwar schon etwas ältere, aber dafür sehr schön und gut erklärte Beschreibung der Funktionsabläufe in einer Röntgenröhre wurde uns von Thomas Auer aus der Schweiz überlassen.
Grundsätzlich ist diese Frage mit „Ja“ zu beantworten! - Aber nur unter ganz bestimmten und strengen Voraussetzungen.
Gemäß §123 der neuen StrlSchV vom 31.12.2018 und der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz müssen die in der Teleradiologie beteiligten Personen bestimmte Voraussetzungen einhalten. Aber sind diese auch immer gegeben?
Es kommt gar nicht so selten vor: Kleine Kinder, Behinderte oder demente Patienten, die einfach nicht in der Lage sind - trotz diverser Lagerungshilfen - das aufzunehmende Körperteil ruhig zu halten! Was nun?
Etwa ab 1920 war der sogenannte "Revigator" in Mode gekommen. Dabei handelte es sich um Maschinen und Apparate verschiedener Bauart und Ausführung, die alle einem Zweck dienten: Radioaktives Radon-Gas ins Trinkwasser zu pumpen.
Zunehmend werden Röntgenanforderungen nicht mehr auf Papier gestellt. Immer häufiger geschieht dies elektronisch über die in Praxen und Krankenhäusern installierten Informationssysteme.
Diese Frage ist in § 145 der Strahlenschutzverordnung geregelt. Dort wird genau beschrieben und geregelt welche Personen in Ausübung der Heilkunde Röntgenstrahlung anwenden dürfen.
Sind gehaltene Aufnahmen von Sprunggelenken nach Supinationstrauma heute noch sinnvoll? Dieser Fragestellung geht Claus Becker, leitender MTRA des Uniklinikums Regensburg nach.
Die jährlich stattfindende Unterweisung nach §63 der StrlSchV ist ein zentraler Bestandteil des Strahlenschutzes und sollte deshalb auch korrekt, regelmäßig und gewissenhaft durchgeführt werden.
In der Regel sind Organisationsstrukturen zur Durchführung von Röntgenanwendungen in Röntgenabteilungen ja recht ordentlich geregelt.