Wer darf Konstanzprüfungen durchführen?
Eine Anfrage zur Qualifikation der Personen, die Konstanzprüfungen an Röntgeneinrichtungen durchführen, wurde diesbetüglich durch das Referat II3 des Bayrisches Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen bereits am 25. Oktober 2010 folgendermaßen beantwortet.