Einteilung Kategorie A oder B - MTR
Guten Tag, ich versuche mich gerade an dem Thema Einteilung MTR in der Radiologie. Früher war es bei uns in der Diaknostik so geregelt, dass alle in der kategorie B waren und einzelne die dauerhaft in der Angiographie tätig waren in der kategorie A. Mein neuer AG kommt mir jetzt immer mit der 6mSv Regelung und meint das nur noch im Kernkraftwerk arbeitende Personen in die Kategorie A kommen. Ich kann leider beim Versuch das Internet zu Quälen, nur finden 1. das das StrSchuGesetz die StraschuV vereint und den §71 übernommen hat. Dort steht tatsächlich was mit Grenzdosen. 2. gibt es diese Arbeitsstelleneinteilung dann gar nicht mehr? Ist es dann egal ob ich im heissen Labor oder in der Angio oder am CT arbeite? 3. Gibt es wirklich Fälle wo dauerhaft 6msv/Jahr auf Dosimetern in der konventiellen Radiologie erreicht werden? 4. Ist es demnach dann wirklich so, das alle in der Medizin arbeitenden Personen, dann auch keine jährliche(2Jährliche) Strahlenschutzuntersuchung mehr bekommen/können? Sollte es eine offizelle Beschreibung der Arbeitsplätze je nach Kategorie geben, wäre ich Ihnen über den Genauen Link bzw Paragraphen sehr dankbar. Wenn es wirklich zu einer allgemeinen Katergorie B in der Diagnostik gekommen ist, wann ist dies passiert und warum wird sowas nie in der Jährlichen Unterweisung gesagt? Da erfahre ich nur jedes Jahr von neuen, das ein MRT keine Strahlung erzeugt. Vielen Dank Sandra









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