Kenntnisse im Strahlenschutz (Medizin)

Wer darf neben MTRA noch Röntgenstrahlen auslösen

radiologie|technologie

Das Gewerbeaufsichtsamt Baden-Württemberg veröffentlicht eine Liste der sonstigen medizinischen Ausbildungen zur Anerkennung der Kenntnisse im Strahlenschutz.

Nicht nur in Baden-Württemberg, so scheint es, dürfen viele Berufsgruppen röntgen.

Gemäß § 145 Abs.2 Nr. 5 der StrlSchV v. 31.12.2018 dürfen Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person nach Absatz 1 Nummer 1 tätig sind und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen, Röntgen-Anwendungen technisch durchführen.

Hierzu gibt es eine Liste mit Berufen veröffentlicht, denen der Status „sonstige medizinische Ausbildung“ zuerkennt wird.

Der Bewertung liegen folgende Kriterien zugrunde, die für eine „sonstige medizinische Ausbildung“ als erfüllt angesehen werden können:

  1. Die Ausbildung muss Tätigkeiten am und mit dem Patienten beinhalten.
  2. Die Ausbildung muss - bundesrechtlich oder landessrechtlich zugelassen sein (mit staatlicher Prüfung) oder - auf Ausbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) basieren (wie OTA/ATA) oder - angelehnt sein an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) (wie CTA).
  3. Der zeitliche Umfang der Ausbildung muss mindestens 24 Monate betragen.
  4. Die Ausbildung muss ausreichende anatomische Kenntnisse (Orientierung ist der Umfang bzw. die Stundenzahl gemäß Lehrplan) und physikalische oder technische Grundkenntnisse vermitteln.

Veranstalter von Strahlenschutzkursen können für diese Berufe damit „ohne weitere Voraussetzungen den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz“ mit dem Bestehen der Abschlussprüfung des Kenntniskurses bei der zuständigen Behörde beantragen.

Unter den Berufen finden sich auch noch Abschlüsse mit 2-jähriger Ausbildung. Nach der Teilnahme an einem 90-stündigen Strahlenschutzkurs dürfen die Teilnehmer Röntgenstrahlung am Menschen anwenden; wenn auch nur unter Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes.


Die nachstehenden Gesundheitsberufe erfüllen diese Voraussetzungen für einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz

Nicht nur MTRA und Medizinische Fachangestellte können einen Röntgenschein erwerben bzw. sind dazu berechtigt. Wenn man in einem der folgenden Berufe eine abgeschlossene Ausbildung besitzt, erfüllt man ebenfalls automatisch die Voraussetzungen, an eines solchen Kurses teilzunehmen:

  • Altenpfleger:in
  • Anästhesietechnische Assistenz (ATA)
  • Chirurgisch-technische Assistenz (CTA)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger:in
  • Hebamme/Entbindungspfleger:in
  • Masseur:in
  • Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik (MTAF)
  • Medizinisch-technische Assistenz für Veterinärmedizin (MTAV)
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz (MTLA)
  • Notfallsanitäter:in
  • Operationstechische Assistenz (OTA)
  • Orthoptist:in (Schielbehandlung)
  • Physiotherapeut:in
  • Podolog:in
  • Tiermedizinische:r Fachangestellte:r
  • Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r
  • Zytologie Assistenz

deren abgeschlossene Ausbildung als sonstige medizinische Ausbildung ohne weitere Voraussetzungen den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz ermöglichen.

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