
Auslegungshilfe des BMU zur
Rechtfertigende Indikation
Wann sind Röntgenbilder gerechtfertigt? - Auslegungshilfe des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Wann sind Röntgenbilder gerechtfertigt? - Auslegungshilfe des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
In Röntgenabteilungen und in Praxen werden zur technischen Durchführung der Röntgenaufnahmen in der Regel MT-R und MFA mit Röntgenschein eingesetzt. Wer darf jetzt was?
Diese Frage ist in § 145 der Strahlenschutzverordnung geregelt. Dort wird genau beschrieben und geregelt welche Personen in Ausübung der Heilkunde Röntgenstrahlung anwenden dürfen.
Welchen Vorausetzungen müssen Personen erfüllen um Röntgenanwendungen technisch durchführen zu dürfen und mit welchen sonstigen medizinischen Ausbildungen kann man die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz erlangen und was ist dabei zu beachten.
Der ordnungsgemäße Ablauf einer Röntgenuntersuchung ist im Wesentlichen geregelt durch die nachstehenden Paragraphen (Auszüge) aus dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Leider wird dies oft nicht eingehalten! - Aber Vorsicht! - Bei Zuwiderhandlungen drohen sogar strafrechtliche Folgen !
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Personen mit Kenntnissen bzw. Fachkunde im Strahlenschutz bei der Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen!