Pressemitteilung vom 18.03.2012
Röntgenpass besser nutzen
Zum besseren Schutz vor schädlichen Wirkungen von Röntgenstrahlen legt das Gesundheitsministerium allen Patientinnen und Patienten den Röntgenpass ans Herz.
Zum besseren Schutz vor schädlichen Wirkungen von Röntgenstrahlen legt das Gesundheitsministerium allen Patientinnen und Patienten den Röntgenpass ans Herz.
Ärzte sind laut Röntgenverordnung dazu verpflichtet, ihre Patienten zu bisherigen Röntgenuntersuchungen zu befragen. Mithilfe des Röntgenpasses wird dieser Vorgang erleichtert und unnötige zusätzliche Strahlenbelastungen können vermieden werden.
Die Gesellschaft Pädiatrische Radiologie bietet auf ihrer Homepage einen Röntgenpass speziell für Kinder an.
Unter der Marke Cencurio präsentiert die Agentur KUPFERWERK den "KKH-Allianz Röntgenpass" in Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Krankenversicherung KKH-Allianz.
Am 05. Dezember wurde die vom Bundesrat am 19.10.2018 beschlossenen neue Strahlenschutzverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese ersetzt sowohl die alte Strahlenschutzverordnung als auch die Röntgenverordnung.
Bereits am 27.06.2017 wurde ein neues Strahlenschutzgesetz veröffentlicht, das jedoch in den für die Medizin relevanten Teilen erst zum 31.12.2018 in Kraft getreten ist.
Seit dem 31.12.2018 sind Kliniken und Arztpraxen, in denen Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden, nicht mehr gesetzlich verpflichtet, Röntgenpässe bereit zu halten und den Patientinnen und Patienten anzubieten.