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Kosten für Aktualisierungskurs Strahlenschutz nach Rö.-Verordnung - MTA-R.de Kosten für Aktualisierungskurs Strahlenschutz nach Rö.-Verordnung - MTA-R.de

Kosten für Aktualisierungskurs Strahlenschutz nach Rö.-Verordnung

28 Apr 2014

Hallo,
ich bin MTRA und im April 2014 muss ich zum Aktualisierundskurs der Fachkunde im Strahlenschutz nach Rö.-Verordnung.
In dem Krankenhaus (Chemnitz), wo ich arbeite, wird  ein mal im Jahr ein Kurs für Mitarbeiter angeboten. Meistens Februar/März.
Bereits seit November habe ich meine leitende MTR und den zuständigen Mitarbeiter der Biomed.-Technik mehrfach darauf hin gewiesen. Bis März hatte ich immernoch keine Antwort wann und ob ein Kurs statt findet. Selbstständig habe ich mich um einen Kurs in meiner Nähe gekümmert. Da aber die Kosten dafür warscheinlich nicht übernommen werden, weil ja das eigene Haus ein Kurs zur Verfügung stellt, habe ich diesen Kurs nicht besucht und mich darauf verlassen dass vom Haus ein Termin in naher Zukunft genannt wird. Ende März wurde kurzfristig im April ein Termin festgelegt und wieder abgesagt weil zu wenig Teilnehmer zusammen gekommen sind. Daraufhin habe ich ein Termin im Mai in Leipzig bekommen. Die Kosten übernimmt mein Arbeitgeber.
Allerdings habe ich vor einer Woche meine Kündigung zum 01.07.14 eingereicht. Da stand der Termin im Mai in Leipzig schon fest.
Draufhin hat man mir mitgeteilt, dass auf Grund meiner Kündigung die Kosten für den Strahlenschutzkurs nicht übernommen werden.
Ist das zulässig? Weil es sich meiner Meinung nach nicht einfach nur um eine Weiterbildung handelt. Ich brauche ja den Kurs um weiter meine Arbeit ausüben zu können. Auch in dem Haus wo ich momentan noch angestellt bin.
Gibt es eine gesetzliche regelung wer die Kosten trägt? Und wo kann man sich belesen o.ä.?

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Sabrina Garbe (nicht überprüft) vor 10 Jahre 0

Hallo , also bei uns im Haus ist es so, das die Mitarbeiter nur den Kurs RÖV bezahlt bekommen da sie keinen Nuk arbeiten...das heißt auf Grund meines alters habe ich den Teil immer aus eigener Tasche bezahlt. Kann man ja bei der Lohnsteuer geltend machen.Zu dem Thema Durchführung im eigenen Haus....wenn der Termin vor Ablauf deiner Frist liegt, müssen unsere Mitarbeiter das auch im eigenen Haus machen, sollte der Termin aber z.b 4-5 Monate davor liegen wäre es ja zufiel Zeit wo man Frist verschiebt. In dem Fall machen es meine Mitarbeiter außerhalb. Wird und muss auch dann vom Arbeitgeber bezahlt werden, da ohne Fachkunde kein ausreichend Qualifiziertes Personal.. Hoffe ich konnte helfen, bei weiteren fragen einfach anmailen....Gruss