Hat man Anspruch auf eine stellvertretende Leitung bei 13 Mitarbeitenden und zusätzlich vier Schüler? Oder ist das eine freiwillige Entscheidung der Klinik?
Nach mehrmaliger Beantragung einer stellvertretenden Stelle, die auch ausführlich beschrieben wird, sagt die Klinik dass dies nicht nötig sei.
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Das dürfte leider eine freiwillige Entscheidung der Klinik sein. Im TVÖD findet sich jedenfalls kein Hinweis zur Einstufung für stellvertretende Leitungen von MTR.
Grundsätzlich gilt aber , dass Bedingungen zu Arbeitsverträgen verhandelbar sind. Gerade beim derzeitigen Fachkräftemangel, was ja auch in besonderem Maße für den MTR-Beruf gilt, lässt sich da manchmal einiges erreichen.
In der Entgeltordnung zum TVöD-K (Anlage 1, Teil B, Abschnitt XI, Punkt 20) werden die Leitungskräfte im Gesundheitswesen (auch MTR) genannt.
Stellvertretungen sind hiernach erst ab einer Größe von 10 Beschäftigten vorgesehen (Achtung: es zählen VK, nicht Köpfe). Aber dies könnte trotzdem schwer zu argumentieren sein, denn es gilt das Abgrenzungsmerkmal der Abteilungsgröße:
"Der Leitung einer kleineren organisatorischen Einheit sind in der Regel nicht mehr als neun Beschäftigte unterstellt."--> Hier steht keine Stellvertretung zu.
"Der Leitung einer größeren organisatorischen Einheit sind in der Regel nicht mehr als 16 Beschäftigte unterstellt." --> Ab hier gibt es die Möglichkeit einer Stellvertretung.
Man beachte "... in der Regel ..."! Und: Vollkräfte, nicht Personen.
Auszubildende dürften hier nicht als Beschäftigte gelten.