StrlSchg - StrlSchV

Das neue Strahlenschutzrecht

Karl-Heinz Szeifert 14 Jan, 2019 00:00

Das Strahlenschutzgesetz ist zum 31.12.2018 mit allen Regelungen vollständig in Kraft getreten

Mit der Richtlinie 2013/59/EURATOM hat die Europäische Union neue grundlegende Sicherheitsnormen für den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung festgelegt. Durch die Umsetzung der EURATOM-Richtlinie wurde damit das deutsche Strahlenschutzrecht umfassend überarbeitet, modernisiert und dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst. Außerdem wurde die Umsetzung zum Anlass genommen, ein eigenständiges formelles „Strahlenschutzgesetz“ (Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung -StrlSchG-) zu erarbeiten, das losgelöst vom Atomgesetz ist.

Das Strahlenschutzgesetz ist nunmehr mit allen Regelungen vollständig zum 31.12.2018 in Kraft getreten und wird den bereits thematisch breiten Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts, der bei einer Vielzahl von Sachverhalten in Medizin, Forschung und Industrie zu beachten ist, erheblich erweitern. Beispiele hierfür sind Neuregelungen zum natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen, radioaktiven Altlasten und Radioaktivität in Bauprodukten, erweiterte Regelungen zur Umweltradioaktivität und zum Notfallschutz.

Zeitgleich mit dem Strahlenschutzgesetz ist die „Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ in Kraft getreten, in der weitergehende Regelungen für einen vollzugsfähigen Strahlenschutz getroffen wurden. Wesentlicher Teil dieser Artikelverordnung ist die Strahlenschutzverordnung (Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung –StrlSchV-). Mit den umfassenden Neuregelungen sollten sowohl ergänzende Vorschriften zum StrlSchG erarbeitet werden und weitere Elemente des bestehenden Rechts überführt werden. Die bisherige Trennung von strahlenschutzrechtlichen Vorschriften zwischen Röntgenanlagen und Störstrahler sowie dem Umgang mit radioaktiven Stoffen wird mit dem neuen Strahlenschutzrecht aufgehoben.

Mit dem gemeinsamen in Kraft treten von Strahlenschutzgesetz und -verordnung zum 31.12.2018 wurde der bereits bestehende hohe Schutzstandard im Strahlenschutz durch neue Vorgaben verbessert, ein umfassenderer Strahlenschutz gewährleistet sowie ein reibungsloser Übergang vom bisherigen auf das neue Strahlenschutzrecht sichergestellt.


Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie,Bauen und Klimaschutz

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