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Dürfen Durchleuchtungen an MTA-R delegiert werden?

Karl-Heinz Szeifert 19 Feb, 2018 00:00

Darf oder kann ein Radiologe einer(m) MTA-R, MFA oder sonstigem medizinischem Personal eine Durchleuchtungsuntersuchung durchführen lassen?

Wo in der RöV ist das geregelt, bzw. wodurch ist die richtige Antwort eindeutig begründet?

Nachstehend die klare und eindeutige Antwort von Herr Prof. Ewen (Mitglied im AK-RöV) Frage:1031 aus dem Forum-roev.de:


Durchleuchtung Phlebographie

Eine MTRA darf nicht durchleuchten, wenn während dieser Untersuchung (sozusagen online) befundet wird, was ja fast immer der Fall ist.

Die rechtliche Begründung:

In § 2 Nr. 1 RöV ist der Begriff "Anwendung von Röntgenstrahlung" definiert.
Dazu gehört auch die Befundung.
In § 24 Abs. 1 RöV wird festgelegt, wer in diesem Sinne "anwenden" darf - und das sind nur Ärzte/Zahnärzte.
Die MTRA taucht erst im § 24 Abs. 2 RöV auf ("technische Durchführung").
Die technische Durchführung, in § 2 Nr. 7 RöV definiert, beinhaltet aber nicht die Befundung.
Also liegt ein Verstoß gegen die RöV vor, wenn eine MTRA im o.g. Sinne durchleuchtet bzw. wenn man sie dazu zwingt.
Die Verantwortung auch in dieser Hinsicht trägt letzten Endes der zuständige Strahlenschutzbeauftragte.


Das Auslösen der Strahlung, bzw. die Dokumentation der Aufnahmen auf ein Speichermedium gehört aber durchaus zum Aufgabenbereich von MTA-R - jedoch nur auf Anweisung eines fachkundigen Arztes, der die Untersuchung selbst durchführt.

Da bei Durchleuchtungen fast immer gleichzeitig auch "online" befundet wird, gilt für MTA-R:

Finger weg von der Durchleuchtung, wenn kein fachkundiger Arzt sich im im Untersuchungsraum befindet! - Also keine selbstständigen DL-Untersuchung alleine durchführen.

Ansonsten verstößt MTA-R gegen Bestimmungen der Röntgenverordnung und begeht eine Ordnungswidrigkeit!

Und für die Ärzte gilt: Durchleuchtungsuntersuchungen sind definitiv nicht auf MTA-R delegierbar!

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Kommentare

K-H. Szeifert vor 12 Jahre

Hallo Franz Josef,vorab - ob meine Meinung hierzu rechtlich ganz korrekt ist, kann ich nicht garantieren!
"Wie Prof Ewen aber oben schon erklärt, darf ein(e) MTRA nicht durchleuchten, wenn während dieser Untersuchung (sozusagen online) befundet wird, was ja fast immer der Fall ist.
Gilt dies für Deinen Fall.auch? Ich meine ja.
Denn der Arzt kann ein Röntgenbild doch nur befunden, wenn eine Standardeinstellung gewählt worden ist. Für diese brauche ich keine DL. Verdrehst Du das SG unter DL bis alles optimal erscheint, heißt das doch nicht das alles ok ist!
Eine Fehlstellung kann dann ja vom Befunder nicht ausgeschlossen werden. Ist also nach der Standardeinstellung noch etwas unklar, dann soll der Arzt evtl. Korrekturen selbst unter DL durchführen, da er dann ja auch die Abweichung der Normaleinstellung "online" beurteilen und befunden kann und muss.
Also ist dies m.E. auch keine an MTRA deligierbare Aufgabe.

Falkenberg Franz Josef LMTRA vor 12 Jahre

Wie verhält es sich bei Kontrolle "Sprunggelenk Teil Prothesen", die man manchmal in abenteuerlichen Stellungen röntgen muss, um wirklich seitliche bzw Ap Aufnahmen zu bekommen mit denen der Arzt auch was anfangen kann.
Könnte man da ein Deligieren verantworten.