Vielerorts immer noch ein Problem!

Röntgen ohne fachkundigen Arzt

Karl-Heinz Szeifert 22 Aug, 2018 00:00

Die Röntgenverordnung (RöV) regelt in §24 eindeutig und ausschließlich, wer die rechtfertigende Indikation nach §23 RöV zur Anwendung von Röntgenstrahlen stellen darf. - Aber wird das auch eingehalten???

Dass dies in vielen Fällen - vor allem Nachts und an Feiertagen - immer noch nicht korrekt eingehalten wird, zeigen die vielen Fragen zu diesem Thema unter anderem auch im Forum-roev.de an Prof. Ewen. In diesem Forum kann man Fragen zu aktuellen Problemen stellen. Herr Prof. Ewen (Mitglied im AK-RöV) wird dafür sorgen, dass hierzu kurzfristig Stellung genommen wird. Die Fragen und Antworten werden der Öffentlichkeit zur Information bereitgestellt.

Die Probleme liegen dabei weniger bei den MTA-R. - Die haben ihre Fachkunde zur technischen Durchführung der Röntgenaufnahmen in einer dreijährigen Berufsausbildung erworben. Problematisch ist die Einhaltung des §24 RöV meist in kleineren Krankenhäusern der Regelversorgung bei der Besetzung der Nacht und Wochenenddienste mit Ärzten. Diese Dienste werden oft von jungen Ärzten geleistet, die - wenn überhaupt - dann lediglich über Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen. Die erfahrenen Ärzte mit Fachkunde im Strahlenschutz sind zu diesen Zeiten aber oft nicht mehr im Hause. Gemäß §24 RöV dürfte in diesem Falle keine rechtfertigende Indikation zu Röntgenaufnahmen gestellt werden.

Siehe Auch unseren Bericht: Zur technischen Durchführung berechtigt?

Wie sollen sich nun MTA-R verhalten, wenn eine solche unzureichende Funktionalität der Strahlenschutzorganisation im Haus bekannt ist und unter Missachtung der §§ 23 und 24 RöV dennoch Röntgenaufnahmen indiziert und angefordert werden? Dürfen MTA-R dann die Röntgenanweisungen ablehnen?

Gleich vorab: Nein, dass dürfen sie natürlich nicht!

Prof. Ewen hat im Forum-roev.de schon mehrfach betont, dass MTA-R zunächst einmal davon auszugehen haben, dass die Strahlenschutzorganisation korrekt arbeitet, auch wenn sie dies offensichtlich nicht tut. Die/Der MTA-R muss die Aufnahmen trotzdem technisch durchführen!

Er rät aber in diesem Falle, den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten anzusprechen und ihn auf die offenkundige Missstände aufmerksam zu machen.

Berufen kann man sich dabei auf einige Antworten von Herrn Prof. Ewen, die ebenfalls im Forum-roev.de nachzulesen sind.

Zum Beispiel die Antwort auf die Frage: „Können Sie mir für ein Kreiskrankenhaus der Regelversorgung einen praktikablen Weg skizzieren, mit dem das Problem der rechtfertigenden Indikation (RI) in den Zeiten, in denen kein Fachkundiger im Strahlenschutz präsent ist, wasserfest organisiert werden kann?...“ antwortet Prof. Ewen folgendermaßen:

Antwort (Zitat): Lassen Sie mich mit Hilfe einiger grundsätzlicher Aspekte zur Stellung der rechtfertigenden Indikation (RI) und zur Fachkunde im Strahlenschutz (FIS) für Ärzte Ihr Problem kommentieren.

1) Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 RöV dürfen nur Ärzte mit FIS die rechtfertigende Indikation stellen, nicht aber Ärzte, die nur über Kenntnisse im Strahlenschutz (KIS) verfügen.

2) Nach § 23 Abs. 1 Satz 5 muss der die RI stellende Arzt die Möglichkeit haben, den Patienten persönlich untersuchen zu können. Also kann besagter Arzt die RI nur stellen, wenn er am Ort des Patienten ist (die genehmigungspflichtige Teleradiologie ausgenommen). Eine "blanke" (pauschale) Stellung der RI geht völlig an Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1 RöV vorbei.

3) Das Vorhandensein von FIS ist nicht an den Radiologen gekoppelt. Auch "Nicht-Radiologen" können, ggf. nur für Teilgebiete, eine FIS erwerben. So beispielsweise für die Notfalldiagnostik, was sogar vergleichsweise einfach ist. Denn man benötigt zum Erwerb der Sachkunde (Berufserfahrung) nach der Fachkunde-Richtlinie Medizin RöV nur eine Zeitspanne von einem Jahr. Man kann also nicht sagen, dass die FIS für Notfalldiagnostik von einem "Nicht-Radiologen" praktisch nicht zu erlangen ist.

Zugegeben: Das Gesamtgebiet der Röntgendiagnostik mit FIS abzudecken ist schon ein gehöriger Aufwand. Aber ist das in Ihrem Fall wirklich notwendig?

Fragen dieser oder ähnlicher Art kommen oft hier im Forum RöV vor. Ich verstehe sicherlich die Probleme, welche diese Rechtskonstruktion der RöV mit sich bringt, warne aber gleichzeitig davor, diese grundsätzlich nicht ernst zu nehmen.

Außerdem sollte bedacht werden, was man einem jungen Kollegen, der zwar über KIS, aber nicht über FIS verfügt, antut, wenn man ihn "von oben" dazu "überredet", die RI zu stellen, obwohl er das nach der RöV nicht darf und wahrscheinlich auch noch gar nicht fachgerecht erledigen kann.

Mit freundlichem Gruß K. Ewen

Schwierig wird es erst dann, wenn der Strahlenschutzbeauftragte anschließend – aus welchen Gründen auch immer- weiterhin nicht reagiert und der offensichtliche Missstand nicht behoben wird!

Soll bzw. muss man sich - als verantwortungsbewusste(r) MTR-A - beim Arbeitgeber oder Chef dann gänzlich unbeliebt machen und eventuell die Aufsichtsbehörde einschalten? Oder soll bzw. muss MTA-R als loyaler Arbeitnehmer mit beiden Augen wegschauen und diesen Missstand akzeptieren bzw. ignorieren?

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