Nutzen und Risiko der Röntgendiagnostik
Jede Röntgenuntersuchung ist mit einem gewissen – wenn auch geringen – Strahlenrisiko verbunden.
Bei der Abschätzung des Strahlenrisikos ist es üblich, von einem proportionalen Zusammenhang zwischen Dosis und Krebsrisiko auszugehen bis hin zu ganz geringen Dosiswerten. Dies ist eine vorsorgliche Annahme für den praktischen Strahlenschutz, einem Bereich, in dem sich die Risikoschätzungen auf geringe Dosen und somit auf mögliche, aber wegen ihrer geringen Wahrscheinlichkeit nicht unmittelbar nachweisbare Gesundheitsschäden beziehen. Werden also für Röntgenuntersuchungen – die in den meisten Fällen mit sehr niedrigen Dosen einhergehen – „zusätzliche“ strahlenbedingte Krebsfälle abgeschätzt, so handelt es sich nicht um tatsächlich beobachtbare, sondern um hypothetische Fälle.
Die Röntgendiagnostik wird vom Arzt eingesetzt, wenn mit anderen Verfahren wie Labor-, Ultraschall- oder endoskopischen Untersuchungen keine eindeutige Diagnose zu erhalten ist. Mit der Röntgendiagnostik wird oft erst die Diagnose ermöglicht oder erhärtet bzw. der Befund präzisiert.
Bei einer gewissenhaften Rechtfertigung der Röntgenuntersuchung, d.h. einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung aus medizinischer Sicht – der so genannten rechtfertigenden Indikation – und bei Minimierung der Dosis durch qualitätssichernde Maßnahmen überwiegt der Nutzen das Strahlenrisiko für den einzelnen Patienten.
Wie kann die medizinische Strahlenexposition in Deutschland verringert werden?
Bei Stellung der oben genannten rechtfertigenden Indikation ist der Arzt verpflichtet, auch Verfahren mit geringerer oder keiner Strahlenexposition zu berücksichtigen (z. B. eine Magnetresonanztomographie oder eine Ultraschalluntersuchung). Daher sollte jeder Patient gezielt nachfragen, warum die Röntgenuntersuchung notwendig ist und ob alternative Diagnoseverfahren eingesetzt werden können.
Welche Bedeutung die Röntgendiagnostik für den einzelnen Patienten haben kann, zeigen einige Beispiele:
- Sichere Diagnose eines Knochenbruchs und Kontrolle der richtigen Einrichtung des Bruchs
- Abklärung einer Kopfverletzung nach einem Unfall bei Verdacht auf Gehirnerschütterung oder Blutungen innerhalb des Schädels
- Rechtzeitige Diagnose von Gefäßverengungen z.B. der Herzkranzgefäße mittels Angiographie und damit Senkung des Herzinfarktrisikos durch Anwendung einer geeigneten Intervention, z.B. einer Aufdehnung des verengten Gefäßes unter Durchleuchtungskontrolle
- Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms.
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz
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