Zum Ausschluß isolierter Frakturen gerechtfertigt

Henkeltopfaufnahme Jochbögen

rockpop 30 May, 2018 00:00

Patient: männlich - 50 Jahre - Anamnese: Bei Montage Mertallstange ins Gesicht geschlagen.

Abb.1 - Henkeltopfaufnahme Jochbeinfraktur li.

Anamnese:

  • Bei Montage Metallstange ins Gesicht geschlagen.

Klinischer Befund:

  • Deutliche Schwellung und Druckschmerz über dem linken Jochbogen.

Rö-Befund: Jochbein bds. Henkeltopfaufnahme (Abb.1)

  • Jochbeinfraktur mit Weichteilemphysem als Anzeichen für weitere Gesichtsschädelverletzungen.

Die weitere Diagnostik und die Behandlung erfolgte in einer Fachklinik.


Abb. 2. - li Jochbein isoliert

Wegen der geringeren Strahlenbelastung wird heute zunehmend auf die Henkeltopfaufnahme verzichtet und eine isolierte Jochbeinaufnahme (Abb.2) - nur auf der betroffenen Seite - angefertigt.

Wie in diesem Fall - diesmal bei Zustand nach Schlägerei! Die Jochbeinfraktur links ist eindeutig zu erkennen.

Auch hier erfolgte die weitere Diagnostik und die Behandlung in einer Fachklinik.


Konventionelle Schädelaufnahmen sind mittlerweile weitestgehend obsolet.

Am häufigsten wurde die Projektionsradiographie des Schädels in der Traumadiagnostik angewendet. Bereits in den 1980er Jahren zeigten jedoch mehrere Studien übereinstimmend, dass bei dieser Indikation die Schädelübersichtsaufnahme sowie die Hinterhaupt-aufnahme keinen Nutzen hat, sondern das Risiko einer relevanten Fehlinformation birgt.

Wesentlicher Grund hierfür ist die geringe Korrelation einer projektionsradiographisch erkennbaren Kalottenfraktur mit einer intrakraniellen Verletzung, weil nicht die Kalottenfraktur als solche, sondern die intrakranielle Blutung die klinisch entscheidende Diagnose ist. In Studien fand man bei 40 % der Patienten mit Kalottenfraktur auch eine intrakranielle Verletzung, wohingegen bei 44 % der Patienten mit intrakranieller Verletzung keine Kalottenfraktur erkennbar war . Für den Fall der Notwendigkeit einer bildgebenden Diagnostik
ist deshalb zwingend die CT die Methode der Wahl.

Als Ausnahmen mit weiterhin gerechtfertigter Indikation zur Durchführung von Projektionsaufnahmen gelten eine Ausschlussdiagnostik isolierter Frakturen

  • des Jochbogens,
  • des Kieferkörpers oder
  • des Nasenbeins

sowie Schädelröntgenaufnahmen

  • zur Diagnostik von Anomalien und prämaturen Synostosen,
  • zum Nachweis eines Pneumencephalons nach intracraniellen Eingriffen,
  • zur Suche nach möglichen metallischen Fremdkörpern vor einer MRT-Untersuchung und
  • zur Einstellungskontrolle von Ventrikelshunts

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