Fragliche SS und das gute alte Thema mit den Strahlen

Susi 17 Feb 2017

Hallo, ich bin MTRA und arbeite in der Nuklearmedizin, der Mammographie, im Röntgen, im CT und im MRT. Ich habe den Verdacht schwanger zu sein - für einen sicheren SST ist es noch zu früh - heißt noch wenige Tage abwarten! Nun will ich aber keine Pferde scheu machen und erst mal normal weiterarbeiten - zumal mein Arbeitgeber sowieso auf eine ärztliche Bestätigung pocht! Allerdings hab ich jetzt natürlich schon schiss, in der Mammographie (Auslösen im Kontrollbereich) und in der Nuklearmedizin zu arbeiten, solange ich nicht weiß, ob und was passieren kann! Aber wenn ich natürlich den Verdacht äußere und es dann doch nicht bin, mache ich mich nur lächerlich! Außerdem haben wir niemanden, wirklich niemanden, der sich mit den SS Schutzvorschriften und Gesetzen auskennt! Hat jmd ähnliche Erfahrungen oder Bedenken? Weiß jmd eine Internetseite mit verlässlichen Info's bzgl was eine MTRA wann wie wo darf, wenn sie schwanger ist? Vielen Dank im Voraus!

Antworten

Antworten

kszeifert vor 8 Jahre 0

Hallo Susi,

schau Dir mal diesen Artikel an: http://www.mta-r.de/blog/duerfen-schwangere-mtra-mfa-und-aerztinnen-roentgen/ Grundsätzlich werden die meisten konventionellen Aufnahmen außerhalb des Kontrollbereichs angefertigt. Dort darf natürlich auch eine schwangere Person - egal im welcher Phase der Schwangerschaft - Röntgenaufnahmen anfertigen. Kontrollbereich ist der Röntgenraum nur dann, wenn die Röhre strahlt. Das tut sie nur wenn mam auf den Auslöseknopf drückt, der sich in der Regel ja auch außerhalb des Kontrollbereichs befindet. Wenn die Röhre nicht strahlt ist der Röntgenraum auch kein Kontrollbereich und man darf ihn dann auch im schwangerem Zustand zum Lagern von Patienten betreten. Das gilt natürlich auch für die Mammographie. Das Auslösen einer Aufnahme innerhalb des Kontrollbereichs kann ich mir nicht vorstellen, denn die Streustrahlung hat hier nur eine sehr kurze Reichweite. Auch CT -Untersuchungen werden in der Regel außerhalb des Kontrollbereichs ausgelöst und durchgeführt. Also auch für Schwangere kein Problem. Vorsicht aber bei Durchleuchtungsuntersuchungen und in der NUK, dort befindet man sich im Kontrollbereich - und hier sind Höchstgrenzen und eine besondere Überwachung von schwangerem Personal vorgeschrieben und zu beachten. Wenn man diese einhält, ist der Zutritt für schwangere Frauen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchaus erlaubt. Dennoch sobald Deine Schwangerschaft gesichert ist solltest Du es Deinem Arbeitgeber auch mitteilen. Bis dahin kannst Du ja mal versuchen, evtl mit Deinen Kollegen zu tauschen und nicht unbedingt in der NUK arbeiten, sondern Dich in dieser Zeit z.B für die Mammographie anbieten.

Viele Grüße
Karl-Heinz Szeifert

Irene V. vor 8 Jahre 0

Hallo Susi,
ich denke mal, mittlerweile weißt du, ob du schwanger bist oder nicht....
Dennoch möchte ich gerne grundsätzlich zu dem Thema die Ausführungen von Karl-Heinz Szeifert ergänzen. Eine Mitarbeiterin hat die Pflicht, eine Schwangerschaft so früh wie möglich mitzuteilen, ab dem Zeitpunkt greifen alle Strahlenschutzmaßnahmen. Die rechtliche Lage ist klar und das hat Herr Szeifert ja auch gut erklärt. Nur was tut man, wenn man noch kein ärztliches Attest hat und die Schwangerschaft in den ersten zwei oder drei Wochen noch nicht nachweisen kann.... Leider sieht die RöV und die StrSchV bei Verdacht auf Schwangerschaft keine Regelung vor, sondern nur bei bestehender SS. Solange man nicht im Kontrollbereich arbeitet, ( Rö, CT, Mammo) kein Problem. Was aber, wenn man in der NUK tätig ist? Die StrSchV schreibt ganz klar vor, kein Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, da eine Inkorporation vermieden werden muss. Dies ist in der NUK nie auszuschließen, also hat eine schwangere Mitarbeiterin hier ein Problem, wenn sie keine Möglichkeit hat, unauffällig mit einer Kollegin zu tauschen. Mein Tipp: sich an eine Person des Vertrauens wenden, im Idealfall an den SSB ( sonst leitende MTRA, Kollegin, Arzt) ,mit der Bitte, die mögliche Schwangerschaft vertraulich zu behandeln und einen Arbeitsplatz außerhalb der NUK und des Kontrollbereichs einzurichten.

Aber es wäre schön, wenn andere hier ihre Vorschläge schreiben könnten.
Viele Grüße
Irene V.