Bedienung CT nach Einweisung bzw. Betreiberverordnung

MariE 20 Jul 2022

Folgende Situation: Für neues CT ist nach Fortbildung durch den Hersteller das Einweisungsprotokoll von einer MFA quittiert, keine Quittierung durch die MTRA. CT wird in Teleradiologie betrieben. Darf mit dieser Kombination lt. Einweisungsprotokoll das CT betrieben werden, sind sowohl die MFA als auch die MTRA rechtlich gesehen abgesichert, oder kann der Betrieb erst aufgenommen werden, wenn auch die MTRA ihre Unterschrift geleistet hat ? Reicht allein die Anwesenheit der MTRA, ohne Unterschrift, damit CT gefahren werden können ? Vielen Dank für die Hilfe. Gruß

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kszeifert vor 2 Jahre 0

Die Strahlenschutzverordnung schreibt vor, dass der Strahlenschutzverantwortliche dafür zu sorgen hat, dass Einweisungen in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen bei der ersten Inbetriebnahme durch eine entsprechend qualifizierte Person des Herstellers oder Lieferanten vorgenommen werden müssen. Es gilt außerdem, dass über die Einweisung unverzüglich Aufzeichnungen angefertigt und für die Dauer des Betriebes aufbewahrt werden müssen (StrlSchV § 98).

In der Medizinprodukte-Betreiberverordnung wird allgemein die Anforderung ausgesprochen, dass eine Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung des Medizinproduktes erforderlich ist (MPBetreibV § 4 Absatz 3).
Der im Medizinproduktegesetz bezeichnete Medizinprodukteberater, der in die sachgerechte Handhabung der Medizinprodukte einweist, darf dies nur bei Besitz der Sachkenntnis für das Medizinprodukt sowie bei Besitz der erforderlichen Erfahrung mit diesem Medizinprodukt (MPG § 31).
Weitere Ausführungen und Erklärungen hierzu findet man unter folgendem Link:
https://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2021020925433/3/BfS_2021_3617S42444_LF.pdf

Beachte dort insbesondere den Absatz über die Key-User : Hier ein Auszug:
Key-User : Sowohl mindestens zwei MTRA als auch ein Arzt sollten jeweils als Key-User bestimmt werden.
Je nach Modalität wird der Aufgabenbereich schwanken:
• (PET/) CT: Der MTRA muss während der Einarbeitung am Gerät sein. Der Arzt muss mindestens in die Grundfunktionen eingearbeitet werden und muss jederzeit abrufbereit sein, um Protokolle als auch Bildqualität prüfen zu können.

Die Key-User müssen über ihre Rolle frühzeitig informiert werden, damit sie sich auf ihre Aufgaben vorbereiten können. Allen
Mitarbeitern sollten die Key-User bekannt sein. Den Key-Usern wird die Teilnahme an Vorbereitungskursen empfohlen. Damit
wird ein schneller Einstieg in die Thematik während der Einweisung gewährleistet und sichergestellt, dass ein größeres Gesamtverständnis für die Anlage vorhanden ist.

Deshalb meine Empfehlung: Arbeit am CT erst aufnehmen, wenn eine gründliche Einweisung durchgeführt wurde, und das Einweisungsprotokoll erst unterschreiben wenn diese im ausreichendem Maße durchgeführt wurde. In der Teleradiologie darf MFA keinesfalls das CT durchführen. Dies muss in der Teleradiologie immer von fachkundigen MTRA durchgeführt werden. Diese braucht dafür natürlich auch für sich selbst eine adäquate Einweisung!