Stichwortsonntag
Organspende
Nur wer informiert ist, kann eine stabile Entscheidung zur Organ- und Gewebespende treffen. Viele Menschen haben für sich noch keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen.
Doch nur wer sich selbst entscheidet und seinen Entschluss bekundet, erspart unter Umständen seinen Angehörigen eine große Belastung. Denn liegt weder eine schriftliche noch mündliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende vor, müssen die nächsten Angehörigen eine Entscheidung treffen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Organ- und Gewebespende, um Menschen bei Ihrer individuellen Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Wie viele Menschen in Deutschland sind zur Organ- und Gewebespende bereit?
Laut einer repräsentativen Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2010 sind 74 Prozent der 14- bis 75-Jährigen bereit, nach ihrem Tod zu spenden. Doch nur 25 Prozent der Befragten sind in Besitz eines Organspendeausweises; die Mehrheit von ihnen hat in diesem einer Organentnahme zugestimmt.
Wie viele Menschen in Deutschland warten auf eine Organtransplantation?
Aktuell warten rund 12.000 Patienten und Patientinnen auf eine Organspende. Pro Tag versterben drei von ihnen, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten.
Wie ist die Organ- und Gewebespende in Deutschland geregelt?
Die Voraussetzungen und Abläufe der Organ- und Gewebespende sind durch das Transplantationsgesetz geregelt. Die Bereiche Organentnahme, -vermittlung und -transplantation sind sowohl personell als auch organisatorisch voneinander getrennt. Organhandel sowie das Übertragen und Sich-Übertragenlassen von Organen und Geweben
stehen unter Strafe. Die Koordination der organisatorischen und medizinischen Maßnahmen übernimmt die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Für die Vermittlung der Organe ist
die Stiftung Eurotransplant mit Sitz in den Niederlanden zuständig.
Welche Voraussetzungen zur Organ- und Gewebespende müssen erfüllt sein?
Die zweifelsfreie Feststellung des Hirntodes bildet, neben der Zustimmung, die Voraussetzung für eine Spende. Erst wenn alle intensivmedizinischen Maßnahmen eine Lebensrettung nicht mehr möglich machen und der Hirntod festgestellt wurde, wird die Frage einer Organspende relevant.
Was ist der Hirntod?
Der Hirntod ist definiert als der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Die Hirntoddiagnostik erfolgt nach Richtlinien der Bundesärztekammer auf Grundlage der medizinischen Wissenschaft und muss von zwei voneinander unabhängigen Ärzten und Ärztinnen durchgeführt werden, die nicht am Transplantationsprozess beteiligt sind.
Gibt es eine Altersgrenze für Organspende?
Nein. Für eine Organspende besteht keine Altersgrenze. Entscheidend ist nicht das kalendarische, sondern das biologische Alter des Spenders bzw. der Spenderin. Ob die Organe und Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Falle einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.
Benötigen Jugendliche die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zur Organspende?
Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Organ- und Gewebespende erklären. Ab dem 14. Lebensjahr ist es möglich, einer Spende zu widersprechen.
Was ist ein Organspendeausweis?
Der Organspendeausweis ist ein offizielles Dokument und rechtlich gültig. Er dient dazu, eine persönliche Entscheidung zur Organspende schriftlich zu dokumentieren, indem man einer Spende zustimmt oder widerspricht. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Einverständnis zur Entnahme auf bestimmte Organe oder Gewebe zu beschränken. Darüber hinaus kann im Organspendeausweis eine Person des Vertrauens namentlich bestimmt und mit der Entscheidung betraut werden.
Kann man seine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende ändern?
Ja. Wer seine Einstellung zur Organ- und Gewebespende ändert, muss lediglich den alten Organspendeausweis vernichten und sollte einen neuen Ausweis ausfüllen sowie die Angehörigen informieren.
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