Auch während Fehlzeiten, wie Elternzeit usw.

Fachkundeaktualisierung - "UPDATE"

Karl-Heinz Szeifert 4 Jan, 2019 00:00

Ein interessantes Thema, nicht nur für weibliche MTRA's, ist die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz während Fehlzeiten, zum Beispiel Elternzeit.

Aber auch sonstige Auszeiten können im 5-Jahresintervall bis zur nächsten Aktualisierung liegen.

Bisher musste hierzu der § 18a der Röntgenverordnung beachtet werden. In der neuen Strahlenschutzverordnung ist dafür seit dem 1.1.2019 der § 48 Abs1 Satz1 maßgebend. Auch hier steht zur "Aktualisierung der Fachkunde" ganz lapidar:

§ 48 (Abs1) Satz 1 Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden.

Satz 2 Der Nachweis der Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.

Irgendwelche Auszeiten sind dort grundsätzlich nicht erwähnt und auch nicht vorgesehen. Es wird daher dringend angeraten, um Problemen aus dem Weg zu gehen, termingerecht an einem Aktualisierungskurs teilzunehmen - auch während der Elternzeit und sonstigen Auszeiten.

Das gilt natürlich nicht nur für die Fachkunde der MTRA, sondern auch für Fachkunde der Ärzte und Arzthelfer/Innen mit Röntgenschein. Ebenso für die Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärzte und sonstigem medizinischem Personal!

Für die rechtzeitige Aktualisierung de Fachkunde ist übrigens jeder für sich selbst verantwortlich. Ansprüche auf rechtzeitige Erinnerung vonseiten Dritter gibt es nicht.

Weitere Fragen zu dem Thema Fachkunde und deren Aktualisierung können gerne im in der MTA-R.de Rubrik "Wer weiß was" oder auf unserer Facebook-Seite gestellt werden.

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