Ominöse Firma musste Bußgeld zahlen

DXA-Knochendichtemessung beim Shoppen

Karl-Heinz Szeifert 16 Apr, 2012 09:00

Es ist schon erstaunlich auf welche Art und Weise dubiose Firmen versuchen, ihre Waren an den Mann zu bringen.

Osteoporose: Röntgen-Vorführungen am Menschen sind nicht erlaubt!

Eine Liferant eines Geräters zur DXA-Knochendichtemessung, der sein Gerät in einer Einkaufszeile demonstrieren wollte musste 15.000 Euro Bußgeld zahlen.
Der Lieferant des in den USA hergestellten Knochendichtemessgeräts wollte seine Geräte an Apotheker und Zwischenhändler verkaufen. Die Lieferanten-Firma sah die Vorschriften der Röntgenverordnung anscheinend nicht so eng. ...

Das Angebot klang völlig harmlos: Dieses Knochendichtemessgerät, versicherte der Lieferant einem Apotheker, könne er auch in einer Ladenpassage aufstellen. Die Mitarbeiterin des Lieferanten wusste wohl auch nicht, dass es sich hierbei um ein Röntgen-Gerät nach dem DXA-Prinzip handelt, das lediglich von einem dazu qualifizierten Arzt angewendet werden darf.

Um die Anwendung zu demonstrieren, ließ die unbedarfte Frau nicht nur ihre eigene Hand durchleuchten, sondern auch die Hände von Mitarbeitern einer Firma, die dem Apotheker – quasi als Zwischenhändler – das Gerät verkaufen sollte. Dem Apotheker kam das Vorgehen dann allerdings doch ziemlich dubios vor und er schaltete die zuständige Aufsichtsbehörde ein.

Diese verhängte dann auch ein Bußgeld von 15000 Euro an den Arbeitgeber der eifrigen Mitarbeiterin.

Das Unternehmen hatte eindeutig gegen die Bestimmungen der Röntgenverordnung verstoßen. Denn jede nicht gerechtfertigte Röntgenuntersuchung kann den Strafbestand der Körperverletzung erfüllen. Das gelte natürlich auch für die DXA-Knochendichtemessung – selbst wenn die Strahlendosis mit zehn Mikrosievert geringer sei als beispielsweise ein Flug von Deutschland nach New York, bei dem die Strahlenbelastung bei etwa 100 µSv liegt.

Vor einer Untersuchung mit ionisierenden Strahleng muss ein fachkundiger Arzt stets Nutzen und Schaden gegeneinander abwägen. Gegen diese Pflicht zur „rechtfertigenden Indikation“ nach §23 der RöV habe das Unternehmen verstoßen. „Jede Bestrahlung schädigt das Erbgut.“ Dessen seien Patienten sich oft nicht bewusst. Darüber müssen sie von ihrem Arzt aufgeklärt werden. Die Angestellte selbst hatte dabei noch Glück: Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf die Einleitung eines Strafverfahrens gegen sie.

Der Lieferant des Knochendichtemessgeräts hat übrigens anstandlos das Bußgeld akzeptiert.
Die Firma verkauft ihre Produkte bundesweit. Im Sortiment hat sie unter anderem auch ein Gerät, das – ohne Röntgenstrahlen – Auskunft über die Haarqualität geben soll: „Es ist schon merkwürdig, was die sogenannte Gesundheitsindustrie so alles hervorbringt.“

Quellen:
Frankfurter Rundschau

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Kommentare

Thomas vor 12 Jahre

Kannst auch eine CT-Attrappe nehmen, die ist billiger und mit ein bisschen Menschenkenntnis kommst Du annäherungsweise zu den gleichen Ergebnissen.

Adrian Adamiok vor 12 Jahre

Ich kaufe mit jetzt auch ein CT und mache Knochendichtemessungen im nächsten Supermarkt! :-)

Jenny-K vor 12 Jahre

Das erinnert stark an die Jahrmarktvorführungen aus Röntgens Zeiten. Allerdings stelle ich persönlich auch die Indikation bei diversen IGEL-Leistungen in Frage. Es werden durchaus auch Knochendichtemessungen vorgenommen, wo man nur mal sicher gehen möchte.......Welche Messung hat tatsächlich auch eine therapeutische Konsequenz????Beste GrüßeJenny Kloska

Adrian Adamiok vor 12 Jahre

Tja, schlimm aber wahr!