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Änderungen RöV und StrSchVO 2011

Karl-Heinz Szeifert 16 Nov, 2011 10:00

Mit der der Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen (StrlSchRÄndV) wurden einige Passagen der RöV und der StzSchVO geändert und am  04.10.2011 im BGBl. I S. 2000 (Nr. 51) veröffentlicht.

Alle Änderungen der StrlSchRÄndV in Bezug auf die RöV und die StSchVO können auf der Seite von buzer.de in übersichtlicher Form eingesehen und verglichen werden. Diese Verordnung trat am 1. November 2011 in Kraft.

Bemerkung: Neu in der RöV ist zum Beispiel die Anlage 5 (zu § 2a Absatz 3) - Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten.

Demnach ist

  1. die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen zur Darstellung des Zahnstatus mit intraoraler Anode,
  2. die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen zur Pneumenzephalographie,

jetzt auch offiziell nicht mehr gerechtfertigt!


Quelle: buzer.de

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Kommentare

rockpop vor 13 Jahre

Na, dann hoffen wir doch mal, dass die Anlage 5 (zu § 2a Absatz 3) – Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten noch um einige Einträge wächst!