NEU - §170 des Strahlenschutzgesetzes
Strahlenschutzregister
Informationen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen in der beruflichen Strahlenschutzüberwachung.
Informationen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen in der beruflichen Strahlenschutzüberwachung.
Das Strahlenschutzregister erfasst Daten zur beruflichen Strahlenexposition. Damit trägt es zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind.
Bereits am 27.06.2017 wurde ein neues Strahlenschutzgesetz veröffentlicht, das jedoch in den für die Medizin relevanten Teilen erst zum 31.12.2018 in Kraft getreten ist.
Die Beantragung der SSR-Nummern beim BfS für alle aktuell in der Überwachung befindlichen Beschäftigten (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen) soll spätestens bis zum 31.03.2019 durchgeführt werden.