NEU - §170 des Strahlenschutzgesetzes

Strahlenschutzregister

Karl-Heinz Szeifert 13 Apr, 2018 00:00

Informationen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen in der beruflichen Strahlenschutzüberwachung.

  • Gemäß dem neuen Strahlenschutzgesetz (§ 170 StrlSchG) ergeben sich ab dem 31.12.2018 wichtige Änderungen hinsichtlich der an das Strahlenschutzregister zu übermittelnden Daten.
  • Insbesondere benötigen alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS zu erfolgen haben (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), ab dem 31.12.2018eine eindeutige persönliche Kennnummer: die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).
  • Die SSR-Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Sie ersetzt außerdem die bisherige Strahlenpassnummer.
  • Die SSR-Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer (§ 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet.
  • Die Beantragung der SSR-Nummer und die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und die Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den Strahlenschutzverantwortlichen bzw. den entsprechenden Verpflichteten/Verantwortlichen des Beschäftigungsbetriebs oder eine von ihm autorisierte Person.
  • Die Beantragung der SSR-Nummer beim BfS wird voraussichtlich ab Sommer 2018 möglich sein. Der genaue Termin wird baldmöglichst bekanntgegeben (hier auf dieser Seite und über Ihre Messstelle).

Einen Überblick über die einzelnen Daten, die von den Betrieben über die behördlich bestimmten Messstellen bzw. Registrierbehörden an das Strahlenschutzregister zu übermitteln sind, finden Sie zusammen mit den Informationen zum Datenformat je nach Meldungsart tabellarisch aufgelistet auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).


Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer (SSR-Nummer) im Strahlenschutzregister

Im Strahlenschutzregister des BfS gehen jährlich ca. 3,5 Millionen neue Datensätze von beruflich strahlenüberwachten Personen ein. Diese Daten werden bisher allein auf Grundlage der übermittelten Personendaten (Name, Geburtsname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort etc.) personenbezogen zusammengeführt. Unvollständig übermittelte Personendaten, Schreibfehler, Namensänderungen (z.B. durch Heirat oder Scheidung) oder unterschiedliche Schreibweisen erschweren die Zuordnung verschiedener Personenbeschreibungen zu "natürlichen" Personen erheblich. Daraus resultierende Zuordnungsfehler können zu fehlerhaften Berechnungen der Jahres- und Berufslebensdosis führen – mit allen Konsequenzen.

Aufbau der SSR-Nr.

Die Verwendung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer in der Strahlenschutzüberwachung, wie dies in anderen europäischen Ländern schon lange üblich ist, bringt hier relevante Verbesserungen. Bisher konnte dies in Deutschland aufgrund fehlender datenschutzrechtlicher Grundlagen nicht realisiert werden.

Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) wird in § 170 StrlSchG die rechtliche Grundlage für die Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer zur Verwendung in der Strahlenschutzüberwachung geschaffen. Diese neue persönliche Kennnummer wird Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) genannt.


Quelle und weitere Infos auf den Seiten des BfS

Kommentieren