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Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nr)
Die Beantragung der SSR-Nummern beim BfS für alle aktuell in der Überwachung befindlichen Beschäftigten (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen) soll spätestens bis zum 31.03.2019 durchgeführt werden.
Was ist die SSR-Nummer?
Gemäß dem neuen Strahlenschutzgesetz (§ 170 StrlSchG) wird zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung von Personen in der Strahlenschutzüberwachung im Strahlenschutzregister (SSR) eine persönliche Kennnummer (Strahlenschutzregisternummer, abgekürzt: SSR-Nummer) eingeführt.
Die SSR-Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer (§ 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet.
Für Personen, die der amtlichen Dosimetrie unterliegen, muss demnach gemäß §173 der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) eine persönliche Kennziffer (unter Verwendung der Sozialversicherungsnummer) auf einem Internetportal des BfS erzeugt werden, die eine eindeutige Zuordnung der überwachten Person im Strahlenschutzregister des BfS ermöglicht. Seit dem 31.12.2018 ist dies möglich.
Wer benötigt eine SSR-Nummer?
Alle Personen, für die ab dem 31.12.2018 Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS zu erfolgen haben (insbesondere beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), benötigen eine SSR-Nummer. Im Einzelnen betrifft dies unter anderem auch folgende Personen:
- Personen, die sich in einem Strahlenschutzbereich (Überwachungsbereich oder Kontrollbereich) aufhalten und die im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 50 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 50 Millisievert erhalten können (gilt nicht für Patienten)
Die SSR-Nummer ist nur für beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen zu beantragen, die sich ab dem 31.12.2018 "aktiv" in der Überwachung befinden.
Wie kann die SSR-Nummer beantragt werden?
Die SSR-Nummer ist beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu beantragen. Zur Beantragung stehen 2 Optionen zur Verfügung:
- Webanwendung (manuelle Eingabe über ein Internetportal): Zugang über https://ssr.bfs.de/ssrportal
- Webservice (automatisierte Schnittstelle): hierzu sind technische Vorbereitungen von Ihrer Seite zu treffen.
- Näheres unter www.bfs.de/ssr -> Informationen zum Einrichten eines Webservices.
Die Beantragung der SSR-Nummer beim BfS ist seit dem 31.12.2018 möglich
Es gibt eine Übergangszeit!
Um genügend Zeit für die Beantragung für alle momentan in der Überwachung befindlichen Beschäftigten zu ermöglichen, hat das BMU die für den Vollzug des Strahlenschutzrechts zuständigen Landesbehörden gebeten, bis zum 30. Juni 2019 zu dulden, wenn die persönliche Kennnummer nach § 170 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes (SSR-Nummer) noch nicht verwendet wird.
Vor diesem Hintergrund sollte die Beantragung der SSR-Nummern beim BfS für alle aktuell in der Überwachung befindlichen Beschäftigten (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen) bis zum 31.03.2019 durchgeführt werden. Die SSR-Nummern sind dann zur weiteren Verwendung im Rahmen der üblichen Kommunikation mit den Messstellen bzw. Strahlenpassbehörden vorzuhalten.
An wen darf der Strahlenschutzverantwortliche die Beantragung der SSR-Nummern delegieren? Gibt es evtl. ein Datenschutzproblem?
Die Frage, wer in einem Betrieb die Sozialversicherungsnummern von den entsprechenden Beschäftigten erhebt, verwaltet und dann zur Beantragung der SSR-Nummer ans BfS übermittelt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das kann jeder Betrieb abhängig von der innerbetrieblichen Situation (Datenschutzvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen etc.) handhaben. Der Strahlenschutzverantwortliche hat über das innerbetriebliche Verfahren zu entscheiden.
Eine Möglichkeit ist, dass die Personalabteilung, die in der Regel die Sozialversicherungsnummern der Beschäftigten verarbeitet, die Sozialversicherungsnummern an das BfS mittels Webanwendung oder Webservice überträgt.
Eine andere Möglichkeit ist, dass die SSR-Nummern vom Strahlenschutzbeauftragten (SSB) beantragt werden. Hierbei sind in der Regel innerbetriebliche Datenschutzvereinbarungen anzupassen.
Weitere ausführliche Informationen zur SSR-Nummer findet man auf www.bfs.de/ssr.
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