Wie streng sind denn die Vorgaben zum Arzt „vor Ort“ bei der Teleradiologie?
Heißt vor Ort, dass ein Arzt sich irgendwo auf dem Klinikgelände aufhalten kann und im Notfall schnell z.B. zum CT/zum Röntgengerät kommen kann?
Oder muss wirklich ein Arzt sich die ganze Zeit im Schaltraum aufhalten, solange ein Patient mit Röntgenstrahlen diagnostisch untersucht wird?
Oder darf der Arzt z.B. auch zu Hause sitzen mit Rufbereitschaft und es reicht aus, wenn er im Notfall innerhalb einer gewissen Zeit (z.B. 15 min) zum CT/zum Röntgengerät kommen kann?
Im Gesetz/der Strahlenschutzverordnung stehen keine klaren Vorgaben dazu, wie streng „vor Ort“ definiert ist.
Gibt es dazu vielleicht eine Auslegung z.B. vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) oder von der Strahlenschutzkommission (SSK)?
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Da Teleradiologie von den Aufsichtsbehörden in der Regel nur für Notfalluntersuchungen an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht genehmigt wird, sollte man davon ausgehen, dass der Arzt vor Ort mit Kenntnissen in der Teleradiologie auch vor Ort sein muss und nicht zu Hause im Rufdienst! Auch muss der Arzt am Untersuchungsort ja zunächst den Teleradiologen über den Fall (klinische Indikation, Anamnese, Labor, Aufklärung des Patienten usw.) berichten, damit dieser die vorgeschriebene rechtfertigende Indikation stellen kann!
Ob der Arzt vor Ort dann immer direkt am Patienten, also auch im Rö- oder CT-Schaltraum anwesend sein muss, liegt dann im Verantwortungsbereich des Arztes mit den entsprechenden Kenntnissen in der Teleradiologie am Untersuchungsort - und hängt vom Zustand des Patienten ab, bzw. ob Kontrastmittel gespritzt werden muss. Jedenfalls muss ein Notfallpatient auch und gerade im CT so überwacht werden, dass jederzeit auftretende Komplikationen erkannt und beherrscht werden. Die Verantwortung dafür trägt alleine der Arzt am Untersuchungsort, auch wenn er den Patienten nicht selbst begleitet, sondern ihn durch eine Pflegekraft begleiten lässt. MTR sollte keinesfalls alleine eine teleradiologische Untersuchung durchführen. Es muss also immer eine weitere Person - mindestens in Rufweite - zum/zur MTR anwesend sein.
Aber Achtung! - Bei einer KM-Gabe ist die Anwesenheit eines Arztes im CT immer erforderlich.
Mehr zur Teleradiologie im MTA-R-Blog-Artikel: - https://www.mta-r.de/blog/teleradiologie_richtig/