Muss der patientenseitige Strahlenschutz für Projektionsradiografie, CT und Durchleuchtung / Angio in einem separaten System (z.b. im RIS oder als DICOM-Eintrag) dokumentiert und archiviert werden ?

Robert 27 Jun 2022

In unserem Haus werden gegenwärtig im RIS der Einsatz des patientenseitige Strahlenschutz für jeden Patienten dokumentiert (auch wenn der Strahlenschutz optional gelegt wurde). Ist diese Angabe erforderlich? Reicht es nicht aus, dass der Strahlenschutz im Bild zu erkennen ist? In der Richtlinie zu Aufzeichnungspflichten ist dieser Punkt nicht erfasst...

Antworten

Antworten

kszeifert vor 2 Jahre 0

Maßgeblich hierfür ist § 85 StrlSchG - Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten von Daten und Bilddokumenten bei der Anwendung am Menschen. Dort wird die Dokumentation des patientenseitigen Röntgenschutzes nicht gefordert! Allerdings ist es aber auch nicht verboten. M.E. unnötig!