Rö-Thorax an Schirmbildgeräten

Röntgenreihenuntersuchungen 1939-1983

Karl-Heinz Szeifert 27 May, 2018 00:00

Die Älteren unter uns kennen sie vielleicht noch: Die Röntgenreihenuntersuchung. Man bekam eine amtliche Einladungskarte mit der Aufforderung sich an einem bestimmten Termin an einem bestimmten Ort einzufinden und an der Untersuchung teilzunehmen.

Oft war dieser Ort die Turnhallen der örtlichen Schule, oder es war der "Röntgenbus" - in der ehemaligen DDR der "Röntgenzug" - der auf einem öffentlichen Platz geparkt war.

Man wurde aufgefordert metallische Gegenstände im Oberkörperbereich zu entfernen und wartete in einer Schlange vor dem Röntgengerät bis man an der Reihe war. Dann wurde man positioniert, musste kurz die Luft anhalten - und das war's! Bis zu 300 vorbereite Probanden je Stunde konnten so von einem eingespielten Team pro Gerät untersucht werden.

Die Röntgenreihenuntersuchung (RRU) war die von 1939 bis 1983 praktizierte systematische Untersuchung der Bevölkerung mit Röntgengeräten zur Früherkennung von Lungentuberkulose und anderen Krankheiten des Brustkorbes, mit verpflichtender Teilnahme auf jeweiliger Landesebene.

Abb.1 - Röntgen-Reihenuntersuchung

Abb. 1 . Röntgenreihenuntersuchung der Lehrlinge im Stahlwerk Mannheim A.G., Mannheim-Rheinau 1939 Foto: Wikipedia

Im Rahmen der Tuberkulosefürsorge wurde die Röntgenreihenuntersuchung bereits 1926 vom Tuberkulosearzt Franz Redeker (1891-1962) gefordert. Erst Mitte der 30er Jahre lagen die technischen Voraussetzungen für einen Massenbetrieb vor, nachdem der Radiologe Holfelder in Frankfurt am Main das Durchleuchtungsverfahren mit einer Kleinbildkamera kombinierte hatte. Die Schwierigkeit dieser Kombination bestand darin, die strahlenspendende Röhre mit dem Durchleuchtungsschirm und der Kleinbildkamera in das richtige Verhältnis zu bringen. Davor bestand lediglich die Möglichkeit, dass sogenannte Fliegenden Tuberkuloseärzte, die auf Anregung des Arztes Joachim Hein eingerichtet wurden, Reihenuntersuchungen nach dem zeitaufwendigen Durchleuchtungsverfahren durchführten.

Abb. 2 - Prinzip eines Schirmbildgerätes

Das neue Verfahren, bei dem im Nachgang die Kleinbildaufnahmen durch Fachärzte beurteilt wurden, bestand 1938 einen Probelauf in Mecklenburg. Ab 1939 folgten umfangreiche Röntgenreihenuntersuchungen in Baden, Württemberg, Westfalen und Hannover. Mit der Gemeinde Friedrichstal in Baden wurde erstmals vom Schulkind bis zum Greis die nahezu gesamte Bevölkerung einer Reihenuntersuchung unterzogen. Die neue Technik erlaubte mit Hilfe einer ausgebildeten Bedienungsmannschaft 250 bis 300 vorbereite Probanden je Stunde zu untersuchen.

Die Notwendig der Reihenuntersuchung wurde durch begleitende wissenschaftliche Untersuchungen untermauert, wobei die Behauptung, dass bei den ersten 100.000 Untersuchungen ein Anteil von 1,65% tuberkuloseverdächtiger Befunden und ein Anteil von 2,27% krankhafter Herzbefunde gefunden wurde, etwas hoch gegriffen scheint. Letztendlich überzeugte das Argument insbesondere frühe Stadien der Lungentuberkulose durch Heilstättenbehandlungen zur Ausheilung zu bringen.

Als Kostenträger und Förderer der Röntgenreihenuntersuchungen traten daher in erster Linie die Landesversicherungsanstalten und weniger das nationalsozialistische Regime, dem der Entwickler Holfelder nahe stand, auf. Bis Kriegsende wurden die Röntgenreihenuntersuchungen auf alle deutschen Länder ausgeweitet.

Abb.3 - Röntgenzug in der DDR

Abb.3 - Ein Röntgenzug bei der Betreuung der Landbevölkerung in Hermstedt Thüringen 1957 - Foto: Wikipedia

Unter dem Hintergrund hoher Erkrankungszahlen an Tuberkulose bei den in Norddeutschland angekommenen und in Lagern auf engem Raum untergebrachten Flüchtlingen und Vertriebenen, erließ Hamburg auf Initiative von Prof. Joachim Hein 1945 das Schirmbildgesetz und Schleswig-Holstein 1947 das Gesetz über die Röntgenreihenuntersuchung.

Dieses Vorgehen wurde zum Vorbild für die Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern, da das mit Flüchtlingen überfüllte Schleswig-Holstein die Tuberkulose damit unter Kontrolle bringen konnte. In Hamburg selbst und in Bremen wurden die Pflicht-Reihenuntersuchungen bereits 1947 beziehungsweise 1950 aufgegeben. Entgegen dieser Entwicklung richteten Bayern am 6. Juli 1953 mit dem Gesetz über Röntgenreihenuntersuchungen und Baden-Württemberg am 1. April 1954 mit einem Erlass über die Durchführung von Röntgenreihenuntersuchungen, die verpflichtende Röntgenreihenuntersuchung wieder ein.

Abb.4 - Röntgenbus

Neben stationären Schirmbildgeräten kamen in der Nachkriegszeit mobile Schirmbildgeräte in sogenannten „Röntgenbussen“ (in der DDR Röntgenzüge) zum Einsatz.

Das Ende Röntgenreihenuntersuchung, die zuletzt nur noch in Baden-Württemberg und Bayern verpflichtend waren, kam in Baden-Württemberg zum 30. Juni 1983. Ab 1978 wurde zuvor das Mindestalter in Baden- Württemberg auf 18 Jahre heraufgesetzt. Die Aufarbeitung der Statistik hatte ergeben, daß bei sinkenden Tuberkulosefallzahlen ( Bundesweite Inzidenz zu dieser Zeit von 39 TBC-Erkrankungen auf 100.000 Einwohner) zuletzt nur noch 4,6 Erkrankungen je 10.000 Untersuchungen festgestellt wurden. Der Erfassungsgrad der Bevölkerung lag bei 85-90%. Dem stand das Risiko strahleninduzierter Tumoren entgegen.

Abb. 5 - Der nächste bitte!

Dem stand das Risiko strahleninduzierter Tumoren entgegen. So benötigten die Schirmbildaufnahmen etwa die 5- bis 10-fache Strahlendosis gegenüber einer großformatigen Thoraxaufnahme auf Film!


Abb.5 - Der nächste bitte! Die ID-Karte diente zur richtigen Zuordnung von Bild und Proband! Foto: Wikipedia


Bei der deutschen Bundeswehr wurde die Röntgenreihenuntersuchung bei jedem Soldaten noch bis ins Jahr 1999 während der allgemeinen Grundausbildung trotz geringer Befundausbeute weiter durchgeführt.

In Bayern wurde das Gesetz über Röntgenreihenuntersuchungen erst mit Wirkung vom 15. April 2000 aufgehoben.


Quellen:

Weitere Bildnachweise

  • Abb. 2 Schirmbildphotographie. Zitiert nach: SCHOPPER, E. (1949): Grundlagen der Röntgenphotographie. In: Röntgen-Reihenuntersuchungen des Brustkorbes unter besonderer Berücksichtigung der Erfassung der Lungentuberkulose. Griesbach, R. (Hrsg.). Johann Ambrosius Barth Verlag. Leipzig 1949. S. 74
  • Abb. 4 Ansicht eines Röntgenschirmbildwagens. Zitiert nach: „Der Röntgen-Schirmbildwagen“ (1955). Sonderdruck aus Röntgenstrahlen, Geschichteund Gegenwart 1955. Copyright C.H.F. Müller Aktiengesellschaft Hamburg Röntgenwerk. S. 71

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Kommentare

Helmut Bauer vor 5 Jahre

Guten Tag,
bevor ich die Thorax-Röntgenaufnahme in der Röntgenabteilung des Stadtkrankenhauses von Darmstadt vom 2.1.39
vernichte, möchte ich ich Sie bitten zu bestätigen, dass kein dem entgegenstehendes Interesse besteht.

Mit freundlichem Gruß
Helmut Bauer