Ist die rektale Füllung eine nicht an nichtärztliches Personal delegierbare ärztliche Leistung?

MTR 02 Aug 2023

Hallo Herr Szeifert! Ich habe Ihre Antwort zu der Frage „Darf eine MTRA selbständig ein Darmrohr für eine CT Abdomen legen?“ gelesen. Trotzdem muss ich noch genauer nachfragen. Bei der Beantwortung der Nachfrage „CT-Abdomen mit rektaler Füllung im chirurgischen Dienst“ schreiben Sie, dass die rektale Füllung zu den nicht an nichtärztliches Personal delegierbaren Leistungen gehört. Wie begründet sich das? In unserer Klinik wird die rektale Füllung immer stillschweigend von den MTR durchgeführt. Eine vorherige Darmuntersuchung seitens der Ärzte findet nie statt und eine Anleitung zur Durchführung durch einen Arzt ist bisher nie erfolgt. Danke für Ihre Antwort.

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kszeifert vor 9 Monate 0

Richtig und begründet beantwortet wurde die Frage „Darf eine MTRA selbständig ein Darmrohr für eine CT Abdomen legen?“ ja schon im Beitrag vom 30.3.2023.
Die nicht ganz eindeutige Antwort zum älteren Beitrag "CT-Abdomen mit rektaler Füllung im chirurgischen Dienst" vom 14.7.19 habe ich unter Berücksichtigung der Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 SGB V ergänzt und relativiert.

Ich rate jedenfalls sich an dier o.g. Vorgaben zu halten! - Denn wenn auch kaum Vorkommnisse beim Legen einer rektalen Sonde zu erwarten sind, git es auch Fälle bei denen es hierbei zu Perforationen kam. Dann kann dies - ohne die Einhaltung der in meinen vorherigen Antworten zitierten Vereinbarungen - zu großen Problemen führen!
MfG Karl-Heinz Szeifert