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Aktualisierung Röntgendiagnostik für Hilfskräfte - MTA-R.de Aktualisierung Röntgendiagnostik für Hilfskräfte - MTA-R.de

Aktualisierung Röntgendiagnostik für Hilfskräfte

11 Dec 2013

Hallo ich arbeite als Arzthelferin und habe meine Fachkunde im Strahlenschutz am 18.01.2008 erworben. Leider habe ich jetzt versäumt meine Fachkunde zu aktualisieren bzw. habe erst einen Termin im Dezember 2013! Wie sieht das nun
aus, muss ich meine Fachkunde komplett neu machen oder reicht es wenn ich die Aktualisierung mache? Es sind ja fünf Jahre nur halt nicht auf den Monat genau.
Vielen Dank im Vorraus.

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kszeifert vor 11 Jahre 0

Hallo erstmal ein paar Begriffserklärungen:Als Arzthelferin hast Du keine Fachkunde im Strahlenschutz, sondern maximal die Kenntnisse im Strahlenschutz zur technischen Durchführung von Röntgenanwendungen. Siehe Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 (GMBl 2006, Nr. 22., S. 414) zuletzt geändert durch Rundschreiben des BMU vom 27. Juni 2012 (GMBl. Nr. 40, S. 724) in Kraft getreten am 1. September 2012Kapitel: 6.3 Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildunghttp://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16510/5_11.pdfNach Anlage 8 dieser Richtlinie wird diese Kenntnis in einem 90-stündigem Kurs erworben. (Auch Röntgenschein genannt)In Kapitel 7 der Richtlinie ist die Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz geregelt.Demnach müssen MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz (Rötgenschein (90 Std.) alle fünf Jahre einen  8-stündigen Aktualisierungskurs nach Anlge 11 der Fachkunderichtlinie Medizin erfolgreich absolvieren.Dafür ist jede Person für sich selbst verantwortlich. (Auch durch  evtl Auszeiten, wie Schwangerschaft usw kann diese 5-jahresfrist nicht verlängert werden.Deshalb rate ich Dir auch in diesem Falle, die zuständige Aufsichtsbehörde (Ärztekammer) zu konsultieren und dort nachzufragen wie die Kenntnisse im Strahlenschutz in Deinem Falle erhalten werden können.Meines Wissens wirst Du den großen Kurs nicht wiederholen müssen, es könnte aber passieren, dass die Ärztekammern den Besuch eines weiterführenden Kurses oder den Nachweis eines Praktikums fordernt. Frage einfach mal nach. Ich bin mir sicher, dass dies zu einer zufriedenstellenden Läsung führt.Kannst ja anschließend hier ein kleines Feedback darüber geben!Viele Grüße und viel Erfolg!