"Strahlend" schön strahlende Schönheiten

Bestrahlte Edelsteine

rockpop 9 Jan, 2019 00:00

Sie sind schön und sie machen schön. Edelsteine, seit Urzeiten schon ziehen sie uns Menschen in ihren Bann. Tagtäglich schmücken wir uns mit ihnen und manche Menschen schwören auf ihre Heilwirkung, wenngleich eine solche auch bis heute unbewiesen ist.

Bewiesen ist hingegen etwas anderes, und das ist weniger schön. Edelsteine können radioaktive Strahlung abgeben und dadurch sogar zu einer Gefahr für ihre Träger werden. Manche Edelsteine geben natürliche Strahlung ab, so zum Beispiel Monazit, Ekanit und Zirkon, die geringfügige Mengen der radioaktiven Elemente Thorium und Uran enthalten können. Andere widerum werden mit Radioaktivität künstlich behandelt, bevor sie in den Verkauf gelangen.

Die Gründe dafür sind, wie so oft, wirtschaftlicher Natur.

Um wertvoll zu sein muss ein Edelstein drei Kriterien erfüllen, genannt die drei C’s.

  • Clearity – Klarheit/ Transparenz
  • Colour – Farbintensität
  • Carat – Größe/Gewicht

Steine zu finden, die ein oder zwei dieser Kriterien erfüllen, ist nicht schwer. So ist es ein leichtes, einen großen, lupenreinen Kristall zu bekommen. Der ist dann allerdings blass und wenig farbintensiv. Oder aber er ist farbenfroh und lupenrein, jedoch viel zu klein, um einen respektablen Wert darzustellen. Eines der C’s fehlt eigentlich immer und daher verdoppelt sich der Wert eines farbstarken und hochtransparenten Edelsteines ab einer bestimmten Größe mit jedem weiteren Karat. Was also läge näher, als große und reine, aber dafür blasse Exemplare farblich aufzuhübschen, um so deren Wert zu steigern. Dies geschieht entweder durch Hitze, oder durch Bestrahlung, mitunter auch durch beides.

Ein geschliffener, blauer Topas

Seit Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts werden Edelsteine zu deren Wertsteigerung radioaktiv bestrahlt. Je nach Art der Bestrahlung können dabei in den behandelten Mineralien Radionuklide entstehen, die dann ihrerseits radioaktive Strahlung abgeben. Es gibt daher radioaktive Edelsteine, die ungehindert in den deutschen Handel gelangen und ihre Träger einer unnötiger Strahlenbelastung aussetzen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) kommt diesbezüglich zu dem Ergebnis,: „dass die Erzeugung radioaktiver Schmucksteine als ungerechtfertigt anzusehen ist. Beim Kauf der Steine solle man sich deshalb davon überzeugen, dass diese nicht radioaktiv sind.“

Am häufigsten werden Topas-Steine bestrahlt, die dadurch eine charakteristische blaue Farbe erhalten. Andere Steine, deren Farbe durch Bestrahlung verändert wird, sind zum Beispiel Rubin und Saphir, Aquamarin und Turmalin oder auch Diamanten.

Bestrahlt wird in der Regel mit Elektronen- oder Gammastrahlung. Dabei entsteht keinerlei Aktivität in den Steinen, das Tragen ist in diesem Fall unbedenklich.

Selten, da viel komplizierter, werden Edelsteine mit Neutronen bestrahlt. Dabei werden in den Edelsteinen in geringen Mengen radioaktive Stoffe gebildet, die selber Strahlung aussenden, deren Strahlungsintensität aber in relativ kurzer Zeit abklingt. Wird derartiger Schmuck in der Abklingzeit ständig getragen, könnten örtlich begrenzt unerwünschte Strahlenexpositionen der Haut auftreten. Das Risiko gesundheitlicher Schäden ist in diesen Fällen jedoch gering. Um diese ungerechtfertigte Exposition zu vermeiden, muss gewährleistet sein, dass mit Neutronen bestrahlte Edelsteine erst nach einer ausreichenden Abklingzeit in den Handel kommen. Dies gilt insbesondere für den dunkelblauen Topas (Handelsname "London blue"), dessen intensive Farbe nur durch Neutronenaktivierung erzeugt werden kann. Hier ist unbedingt auf die Einhaltung der Abklingzeit zu achten. Beim Erwerb solcher Edelsteine über Online-Händler, die diese aus dem Ausland importieren, kann dies aber nicht garantiert werden.

Aus Gründen der Vorsorge wird aber vom Tragen der mit Neutronen bestrahlten Edelsteine abgeraten, da nach Strahlenschutzgesetz jede unnötige, ungerechtfertigte Strahlenexposition zu vermeiden ist. Die Erzeugung radioaktiver Edelsteine wird vom Bundesamt für Strahlenschutz als ungerechtfertigt angesehen. Beim Kauf der Steine sollte man sich deshalb davon überzeugen, dass diese nicht radioaktiv sind. Sonst könnte es teuer werden. Siehe §188 StrlSchG

Der Zusatz von radioaktiven Stoffen bei der Herstellung von Schmuck ist nach Paragraph §39 des Strahlenschutzgesetztes zum Schutz des Verbrauchers verboten.


Quellen:

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