Schweigepflicht und die Folgen bei Verstoß
Medizinisch-technische Radiologieassistenten (MTRA) unterliegen wir ebenso wie ein Arzt der Schweigepflicht. Das ist die Pflicht, über alle Tatsachen und Umstände, die uns in unserer beruflichen Eigenschaft bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren.