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Fachkunde-Aktualisierung versäumt! Was nun?
Immer wieder werden wir von Kolleginnen und Kollegen zu dem Thema Fristen bzw. versäumte Fristen zur Aktualisierung der Fachkunde angesprochen. - So verhält man sich richtig!
Grundsätzlich muss man von zwei unterschiedlichen Versäumnisarten ausgehen:
Die Aktualisierung der Fachkunde ist seit der Novellierung der Röntgen- und der Strahlenschutzverordnung zwingend vorgeschrieben. Auch für MTA-R, die als einzige Berufsgruppe die Fachkunde zur technischen Durchführung von Röntgenanwendungen mit ihrer Ausbildung erwerben). Die Übergangsfristen sind mittlerweile abgelaufen.
1. Das Versäumnis der erstmaligen Fachkundeaktualisierung nach Einführung der RöV und der StrlSchV
2. Versäumnis der Aktualisierung nach 5 Jahren, wenn bereits die Fachkunde nach den Übergangsfristen aktualisiert wurde.
Zwischen diesen beiden Versäumnissen besteht ein sehr relevanter Unterschied, der oft nicht richtig interpretiert wird.
Fall 1 - Versäumnis der Aktualisierung nach Einführung der RöV und StrlSchV innerhalb der Übergangsfristen.
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle 5 Jahre durch den erfolgreichen Besuch einer anerkannten Kursveranstaltung aktualisiert werden. Für den Anwendungsbereich der Strahlenschutzverordnung gilt dies seit dem 1. August 2001 und für den Anwendungsbereich der Röntgenverordnung seit dem 1. Juli 2002. Alle Personen, die zuvor die Fachkunde erworben haben, müssen innerhalb bestimmter Fristen einen ersten Aktualisierungskurs absolviert haben.
Dafür wurden folgende Übergangsfristen festgelegt:
nach der Röntgenverordnung:
- Aktualisierung bis zum 01.07.2004 bei Erwerb der Fachkunde vor 1973
- Aktualisierung bis zum 01.07.2005 bei Erwerb zwischen 1973 und 1987
- Aktualisierung bis zum 01.07.2007 bei Erwerb nach 1987
nach der Strahlenschutzverordnung:
- Aktualisierung bis zum 01.08.2003 bei Erwerb der Fachkunde vor 1976
- Aktualisierung bis zum 01.08.2004 bei Erwerb zwischen 1976 und 1989
- Aktualisierung bis zum 01.08.2006 bei Erwerb nach 1989
Diese Übergangsfristen für die erstmaligen Aktualisierungen sind aber inzwischen abgelaufen. Vorhandene Nachweise verlieren damit ihre rechtliche Gültigkeit, wenn nicht innerhalb dieser Übergangsfristen erfolgreich aktualisiert wurde. Das heißt: Die Fachkunde ist neu zu bescheinigen. Wer also diese Termine versäumt hat, verliert tatsächlich seine Fachkunde und muss mit der zuständigen Behörde geeignete Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fachkunde vereinbaren.
Fall 2 - Versäumnis der Aktualisierung nach 5 Jahren, wenn bereits die Fachkunde nach den Übergangsfristen aktualisiert wurde.
In diesem Falle verliert man seine Fachkunde nicht. Es besteht lediglich ein Mangel, der mit einem nächstmöglichen Termin für einen Fachkundekurs behoben werden muss. Die Fachkunde und damit auch die Tätigkeitserlaubnis bleibt aber während dieser Zeit unverändert bestehen, solange nicht die zuständige Behörde aktiv die Fachkunde entzieht.
Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen heißt das: Einfach den nächsten Fachkundekurs besuchen. Bitte aber zuvor bei der zuständige Ärztekammer nachfragen, denn es liegt im Ermessen der zuständigen Ärztekammer, ob in einem solchen Fall der normale Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde ausreicht, oder ob hierzu ein weiterreichender Kurs, z.B. ein Grund- oder Spezialkurs gefordert wird.
Grundsätzlich ist deshalb immer eine Aktualisierung vor Ablauf der 5-Jahresfrist empfehlenswert und auch anzustreben.
Im medizinischen und tiermedizinischen Anwendungsbereich gelten die Ausführungen sinngemäß auch für Personen, die Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen müssen (Z.B.: MFA mit Röntgenschein).
Darauf hat Frau Reg.Dir. Sonnek vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen des Forums Röntgenverordnung während des 92. Deutschen Röntgenkongresses ausdrücklich hingewiesen.
Das BMU ist die oberste Bundesbehörde in Sachen Strahlenschutz.
Aktuelle Kurstermine findet man unter z.B. bei Medical Solutions
Mehr zum Thema gibt es auch unter : http://www.mta-r.de/blog/versaeumte-fachkundeaktualisierungen/
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Kommentare
Hallo an alle, Ich habe eine Frage: Wenn ich im Juli 2009 mein Examen bestanden habe sollte ich spätestens jetzt im Juli 2014 meine Fachkunde aktualisieren, wäre es ausreichen auch Anfang 2015 die Fachkunde zu aktualisieren? Ich habe jetzt einen Termin für den Juli bekommen, habe da allerdings schon einen Urlaub gebucht (vor ca einem halben jahr) leider fällt es auf genau den gleichen Tag, sollte ich den Urlaub lieber absagen? Ich habe angst das ich meine Fachkunde verliere... Was würdet ihr mir raten? Danke im voraus Grüße Antonio
Hallo H. Hartelt,ich würde auch hier dringend raten, diesen Fall mit der zuständigen Behörde abzuklären. (zuständiges Landesärztekammer bzw. Regierungspräsidium).In NRW wurde in einem ähnlichen Fällen das Problem folgendermaßen behoben: (von J. Kloska)Wiedererwerb der FK nach RöV:2. Besuch des 20stündigen Spezialkurses Röntgendiagnostik3. Nachweis über 16h Praktikum (8h konventionell, 8h CT)Wiedererwerb der FK nach StrlSchV (also für Therapie und/oder NUK)2. Besuch des 28-stündigen Spezialkurses Teletherapie und/oder2. Besuch des 24-stündigen Spezialkurses zum Umgang mit offenen rad. Stoffen3. jeweils Nachweis eines 16-stündigen Praktikums in entsprechender Abteilung4. Zertifikate der Strahlenschutzkurse und Praktikumsbescheinigungen an Ärztekammer schicken.5. Sie erhalten eine erneute Fachkundebescheinigung für ein Teilgebiet oder das Gesamtgebiet.Ich kann nur allen MTRA empfehlen, ihre Gesamtfachkunde wieder zu erwerben, da man sonst Teile seines Berufes aufgibt.Sonderfälle sind sicher, wenn man sich kurz vor dem Renteneintrittsalter befindet, oder für sich persönlich ausschließen kann, jemals wieder in den anderen Teilgebieten zu arbeiten.Was die sicher hohen Kosten für alle Fachkundekurse betrifft, kann ich immer auch dazu raten, sich mit dem zukünftigen Arbeitgeber zu einigen oder einen Bildungsscheck NRW dafür zu nutzen.Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung: Jenny Kloska 0201/1803-238Aber bitte auf alle Fälle mit der zuständigen Behörde abklären! Dann sollte das klappen!Viele Grüße und viel ErfolgKarl-Heinz
Hallo,ich habe 1996 einen Strahlenschutzkurs belegt und seither beruflich keine Auffrischung benötigt.Nun kann ich wieder im CT arbeiten, reicht eine Auffrischung oder muss ich nochmal an einemStrahlenschutzkurs teilnehmen? Vielen herzlichen Dank
Hallo nherbst.erstmal zur Begriffsdefinition:Als Arzthelferin hast Du keine Fachkunde im Strahlenschutz, sondern maximal die Kenntnisse im Strahlenschutz zur technischen Durchführung von Röntgenanwendungen. Siehe Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 (GMBl 2006, Nr. 22., S. 414) zuletzt geändert durch Rundschreiben des BMU vom 27. Juni 2012 (GMBl. Nr. 40, S. 724) in Kraft getreten am 1. September 2012Kapitel: 6.3 Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildunghttp://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16510/5_11.pdfNach Anlage 8 dieser Richtlinie wird diese Kenntnis in einem 90-stündigem Kurs erworben. (Auch Röntgenschein genannt)In Kapitel 7 der Richtlinie ist die Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz geregelt.Demnach müssen MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz (Rötgenschein (90 Std.) alle fünf Jahre einen 8-stündigen Aktualisierungskurs nach Anlge 11 der Fachkunderichtlinie Medizin erfolgreich absolvieren.Dafür ist jede Person für sich selbst verantwortlich. (Auch durch evtl Auszeiten, wie Schwangerschaft usw kann diese 5-jahresfrist nicht verlängert werden.Deshalb rate ich Dir auch in diesem Falle, die zuständige Aufsichtsbehörde (Ärztekammer) zu konsultieren und dort nachzufragen wie die Kenntnisse im Strahlenschutz in Deinem Falle erhalten werden können.Meines Wissens wirst Du den großen Kurs nicht wiederholen müssen, es könnte aber passieren, dass die Ärztekammern den Besuch eines weiterführenden Kurses oder den Nachweis eines Praktikums fordernt. Frage einfach mal nach. Ich bin mir sicher, dass dies zu einer zufriedenstellenden Läsung führt.Kannst ja anschließend hier ein kleines Feedback darüber geben!Viele Grüße und viel Erfolg!
Hallo ich arbeite als Arzthelferin und habe meine Fachkunde im Strahlenschutz am 18.01.2008 erworben. Leider habe ich jetzt versäumt meine Fachkunde zu aktualisieren bzw. habe erst einen Termin im Dezember 2013! Wie sieht das nun aus, muss ich meine Fachkunde komplett neu machen oder reicht es wenn ich die Aktualisierung mache? Es sind ja fünf Jahre nur halt nicht auf den Monat genau.Vielen Dank im Vorraus.
Hallo Maike,ich würde Dir dringend anraten, diesen Fall mit der zuständigen Behörde abzuklären. (zuständiges Landesärztekammer bzw. Regierungspräsidium).Ähnlich wie ich es schon am 29.7.12 Dorothee beantwortet habe. (Siehe weiter unten).Viele Grüße und viel ErfolgKarl-Heinz
Hallo,ich bin seit 1998 MTA-R und arbeite ausschließlich in der Röntgensparte. Seit 2001 arbeite ich in einer Röntgengemeinschaftspraxis und habe gemäss den Richtlinen meinen Aktualisierungskurs der AK nach Röntgenverordnung absolviert. Allerdings nur nach RÖV nicht nach Strahlenschutzverordnung den habe ich noch nie belegt das der Kombikurs teurer war und von meinen Chefs nicht bezahlt wurde das wären eigene Kosten gewesen. Da ich keine der anderen Fachrichtungen ausüben wollte war das ok.Nun hat sich meine Praxis am 1.3.2013 mit einer Nuklearmedizinischen Gemeinschaftspraxis zusammen geschlossen und wir sind nun ein Diagnostisches Zentrum geworden. Vor zwei Tagen wurde uns eröffnet das eine MTA von sofort an in der Nuklearmedizin arbeiten soll allerdings kommen nur drei von uns in frage da Vollzeit. Nur eine dieser MTAs hat den Kurs nach Strahlenschutzverordnung unsere Jüngste sie ist seit 3,5 Jahren dabei. Ich seit 12 Jahren Kollegin 3 seit 27 Jahren.Was tun?
Hallo Ramona,schön dass Du wieder als MTA-R arbeiten willst. Deine Frage ist eigentlich in dem Beitrag achon beantwortet.Du hast Dein Examen und damit die Fachkunde zur technischen Durchführung von Röntgenanwendungen nach der neuen RÖV von 2002 gemacht. Damit trifft Fall 2 zu:Fall 2 – Versäumnis der Aktualisierung nach 5 Jahren, wenn bereits die Fachkunde nach den Übergangsfristen aktualisiert wurde.In diesem Falle verliert man seine Fachkunde nicht. Es besteht lediglich ein Mangel, der mit dem nächstmöglichen Termin für einen Aktualisierungskurs behoben werden muss. Die Fachkunde und damit auch die Tätigkeitserlaubnis bleibt aber während dieser Zeit unverändert bestehen, solange nicht die zuständige Behörde aktiv die Fachkunde entzieht.Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen heißt das: Einfach den nächsten Fachkundekurs besuchen.Grundsätzlich ist aber immer eine Aktualisierung vor Ablauf der 5-Jahresfrist empfehlenswert und auch anzustreben.Evtl interessant ist auch dieser Artikel:http://www.mta-r.de/ausbildung/2011/02/fachkundeaktualisierung-in-elternzeit-und-sonstigen-auszeiten/Ergo: Schnellstmöglich die Aktualisierung nachholen!Viele Grüße und viel ErfolgKarl-Heinz
Hallo, habe Ende September 2007 mein Examen gemacht und da 2012 nicht sicher war ob ich aus gesundheitlichen Gründen noch einmal in meinen Beruf zurück kann meine Aktualisierung vergessen.Da sich nun doch noch alles besser entwickelte als erst mal angenommen, würde ich gerne wieder als MTAR arbeiten und bin mir nicht sicher wie ich jetzt bezüglich der Fachkunde vorgehen muss, da die 5 Jahre überschritten sind.Bin um jede Hilfe dankbar, da mein finanzielles Polster auch langsam dem Ende zugeht.Vielen Dank.
Hallo Dorothee,ich würde Dir dringend raten, diesen Fall mit der zuständigen Behörde abzuklären. (zuständiges Landesärztekammer bzw. Regierungspräsidium).In ähnlichen Fällen wurde das Problem folgendermaßen behoben: (von J. Kloska)Wiedererwerb der FK nach RöV:2. Besuch des 20stündigen Spezialkurses Röntgendiagnostik3. Nachweis über 16h Praktikum (8h konventionell, 8h CT)Wiedererwerb der FK nach StrlSchV (also für Therapie und/oder NUK)2. Besuch des 28-stündigen Spezialkurses Teletherapie und/oder2. Besuch des 24-stündigen Spezialkurses zum Umgang mit offenen rad. Stoffen3. jeweils Nachweis eines 16-stündigen Praktikums in entsprechender Abteilung4. Zertifikate der Strahlenschutzkurse und Praktikumsbescheinigungen an Ärztekammer schicken.5. Sie erhalten eine erneute Fachkundebescheinigung für ein Teilgebiet oder das Gesamtgebiet.Ich kann nur allen MTRA empfehlen, ihre Gesamtfachkunde wieder zu erwerben, da man sonst Teile seines Berufes aufgibt.Sonderfälle sind sicher, wenn man sich kurz vor dem Renteneintrittsalter befindet, oder für sich persönlich ausschließen kann, jemals wieder in den anderen Teilgebieten zu arbeiten.Was die sicher hohen Kosten für alle Fachkundekurse betrifft, kann ich immer auch dazu raten, sich mit dem zukünftigen Arbeitgeber zu einigen oder einen Bildungsscheck NRW dafür zu nutzen.Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung: Jenny Kloska 0201/1803-238Aber bitte auf alle Fälle mit der zuständigen Behörde abklären! Dann sollte das klappen!Viele Grüße und viel ErfolgKarl-Heinz
Hallo!Ich habe eine Frage bezüglich der Fachkunde. Ich habe im Sep.2001 meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und seitdem u.a wegen Auslandaufenthalt nicht mehr im meinen Beruf gearbeitet. Und auch meine Fachkunde nicht erneurt. Nun bot sich mir die Chance wirde reinzuschnuppern in den Beruf, und er macht mir nach wie vor Spaß. Ich hätte nun die Möglich dort anzufagen, benötige dafür aber ja die Fachkunde.Reicht es die Fachkunde jetzt einmal neu zu machen? Oder muss ich noch etwas beachten?
Hallo Heike,ich würde Dir dringend raten, diesen Fall mit der zuständigen Behörde abzuklären. (zuständiges Landesärztekammer bzw. Regierungspräsidium)Nach Gesetzeslage ist die Fachkunde, wenn Du nicht vor dem 1.8.2006 nach StrSchVO, bzw.vor dem 1.7.2007 nach RöV aktualisiert hast, nicht mehr vorhanden und muss neu bescheinigt werden.Das kann nur die Behörde. Also dort nachfragen - Fall schildern und denen alle Unterlagen und Bescheinigungen aus UK vorlegen.In einem ähnlichen Fall erhielten wir nachstehenden Beitrag:Liebe Kollegen,ich möchte gern für NRW dazu einige Aussagen machen. Für Kollegen, die nach o.g. Fristen noch nie! eine Aktualisierung besucht haben, gilt folgendes:1. Rücksprache mit zuständiger Ärztekammer (z.B. Nordrhein, Düsseldorf oder Westfalen-Lippe, Münster)Wiedererwerb der FK nach RöV:2. Besuch des 20stündigen Spezialkurses Röntgendiagnostik3. Nachweis über 16h Praktikum (8h konventionell, 8h CT)Wiedererwerb der FK nach StrlSchV (also für Therapie und/oder NUK)1. Besuch des 28-stündigen Spezialkurses Teletherapie und/oder2. Besuch des 24-stündigen Spezialkurses zum Umgang mit offenen rad. Stoffen3. jeweils Nachweis eines 16-stündigen Praktikums in entsprechender Abteilung4. Zertifikate der Strahlenschutzkurse und Praktikumsbescheinigungen an Ärztekammer schicken.5. Sie erhalten eine erneute Fachkundebescheinigung für ein Teilgebiet oder das Gesamtgebiet.Ich kann nur allen MTRA empfehlen, ihre Gesamtfachkunde wieder zu erwerben, da man sonst Teile seines Berufes aufgibt.Sonderfälle sind sicher, wenn man sich kurz vor dem Renteneintrittsalter befindet, oder für sich persönlich ausschließen kann, jemals wieder in den anderen Teilgebieten zu arbeiten.Was die sicher hohen Kosten für alle Fachkundekurse betrifft, kann ich immer auch dazu raten, sich mit dem zukünftigen Arbeitgeber zu einigen oder einen Bildungsscheck NRW dafür zu nutzen.Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung: Jenny Kloska 0201/1803-238Ich bin mal optimistisch, dass das nicht so schlimm wird und wünsche Dir auf alle Fälle viel Erfolg.Viele GrüßeKarl-HeinzWäre schön, wenn Du uns das Ergebnis und Ablauf Deiner Bemühungen zu gegebener Zeit an dieser Stelle mitteilen würdest!
Hallo,habe als MTR von 86-96 in Deutschland gearbeitet und bin dann in die UK gezogen. Da habe ich keine Berufsnerkennung bekommen und musste zurueck zur Uni einen BSc Hons in Imaging machen. Ich habe danach als Radiographer/ Senior Radiographer/ Clinical Specialist und als Radiation Protection Supervisor bis 2010 in einer grossen Klinik in London gearbeitet. Nun bin ich zurueck in Deutschland: Wie bekomme ich eine Fachkunde und benoetige ich irgendwelche anderen Unterlagen? Irgendwelche Tips was ich beachten muss?Vielen DankHeike
Guten Tag,
Ich bin eine OTA und befinde mich derzeit in Elternzeit mit meinem 8 Monate altem Sohn. Ich habe vor fünf Jahren die fachkunde im Strahlenschutz erworben und jetzt wäre eine Aktualisierung notwendig. Mein Arbeitgeber kontaktierte mich telefonisch und gab mir einen Termin durch der allerdings noch in meine Elternzeit fällt.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Bin ich überhaupt versichert wenn ich dort hinfahren?
Hallo! Meine Situation ist recht simpel. Ich habe im Rahmen meines Studiums MSc Chem.-Ing.Wesen 2009 die Strahlenkunde S2.2 und S4.1 abgelegt. Beruflich war ich bisher nicht darauf angewiesen, weshalb auch nie eine Aktualisierung erfolgte. Nutzt mir die damals erworbene Strahlenkunde noch irgendetwas (im Sinne einer Qualifikation) oder muss ich bei Bedarf ohnehin eine komplett neue machen?
Anmerkung der Red.
Bitte im Zweifelsfall mit der zuständigen Landesärztekammer abklären.
Hallo,
ich habe im Februar 2011 dreitägig meinen Strahlenschutzkurs inklusive Abschlussprüfung erworben. Bisher ist keine Auffrischung erfolgt, aber ich wollte im April zu einem Auffrischungskurs. Ist dies noch möglich oder muss ich alles neu machen? Ich komme aus NRW. Grüße
Hallo, ich bin Tierarzt. Bezüglich Aktualisierungskurs Sachkunde Röntgen waren bei mir die 5 Jahre im Mai abgelaufen. Ich dachte, es reicht, wenn man es im Kalenderjahr des ablaufenden Jahres macht. Ich habe das Regierungspräsidiums noch nicht informiert. Auf wen könnte ich mich berufen, um einen Grundkurs zu verhindern, wenn das Regierungspräsidiums es anders bewertet.
Ist es eine mündliche Auskunft von Fr. Sonnek?
Danke
Anm. d. Red.:
Uns sind hierzu keine Quellen bekannt. Nach unseren Kenntnissen bleibt hier nur der Weg mit den zuständigen Behörden (Landes(tier)ärztekammer bzw. Regierungspräsidium) zu besprechen, wie dieses Versäumnis behoben werden kann. Eine andere Möglichkeit kennen wir nicht.
Hallo,
Ich bin seit 2014 nicht mehr als ZFA angestellt, werde aber wieder im Januar einsteigen.
Meinen Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz habe ich im März 2011 erworben.
Wie muss ich aktualisieren?
Anm. d. Red.:
Wir gehe davon aus, dass Du die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz
gemäß Anlage 9 der Fachkunderichtlinie Medizin (24 h Kurs) besitzt. Diese Kenntnisse müssen vor Ablauf einer 5-jahres Frist durch einen "Kurs zur Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz"aktualisiert werden durch einen Kurs nach Anlage 11 der o.g. Fachkundrichtline:
Anlage11: Kurs zur Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz
Dauer - einschl. Prüfung und praktischer Unterweisung:
- 4 Stunden für Personen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 RöV, in Abschnitt 6.3, 3. Absatz genanntes Personal,
Zahnarzthelfer/-innen und zahnmedizinische Fachangestellte,
- 8 Stunden für sonstige Personen nach § 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV und für Personen, die unter die Übergangsvorschrift
des § 45 Abs. 9 RöV fallen.
Da in Deinem Falle die Frist von fünf Jahren mittlerweile deutlich überschritten wurde, empfehlen wir dringend Rücksprache mit der zuständigen Landes-Zahnärzte-Kammer zu halten. Hier wird man sicher einen Weg finden um diese Misere zu beheben.
meine letzte Fachkunde war 2014,wieviel Monate habe ich Zeit diese 2018
Anm. der Red.
Die Fachkunde muss vor Ablauf der 5-Jahres Frist aktualisiert sein.
Beispiel: Letzte Aktualisierung war am 30.9.14. - Die Aktualisierung muss vor dem 30.9.2019 erfolgen! Falls dieser Zeitpunkt versäumt wird Unbedingt bei der zuständugen LÄK nachfragen.
Hallo, ich bin ex. MTLA und habe meinen Röntgenschein 2015 gemacht. Leider habe ich die Aktualisierung des Röntgenscheins nach 5 Jahren versäumt. Gibt es die Möglichkeit dies nachzuholen oder muss ich einen neuen Kurs zum Erwerb eines Röntgenscheins besuchen?
Hallo ich habe meine Bescheinigung über Strahlenschutz (Röntgenschein, 60 Std. Fortbildung) 2001 absolviert. Habe allerdings seitdem keine Auffrischung gemacht. Muss ich den kompletten Kurs wiederholen oder reicht ein Auffrischungskurs?
Lg Maria