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Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nr)
Die Beantragung der SSR-Nummern beim BfS für alle aktuell in der Überwachung befindlichen Beschäftigten (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen) soll spätestens bis zum 31.03.2019 durchgeführt werden.