Rechtlich sehr vage:

MFA als "Chefin" einer Röntgenabteilung

Karl-Heinz Szeifert 8 Dec, 2020 00:00

In der Regel sind Organisationsstrukturen zur Durchführung von Röntgenanwendungen in Röntgenabteilungen ja recht ordentlich geregelt. 

Es gibt einen Verantwortlichen Arzt mit der entsprechenden Fachkunde. Es gibt MTA-R mit entsprechender Qualifikation und vor allem in Praxen Medizinische Fachangestellte (MFA) mit den notwendigen Kenntnissen im Strahlenschutz.

Eine etwas seltsame Konstellation wird allerdings in einer Frage an das Forum-Röntgenverordnung beschrieben. Die Frage wurde zwar schon vor ein paar Jahren gestellt, ist aber vor dem Hintergrund des derzeitigen MTA-R-Mangels vielleicht doch oder wieder aktuell!

In der Röntgenabteilung eines kleineren Krankenhauses ist eine MFA "Chefin von drei MTA-R und drei MFA". Unterstellt - so vermutet die Fragestellerin - sei die Abteilung dem Strahlenschutzbeauftragten (SSB), einem Facharzt für innere Krankheiten des Hauses. Die Fragestellerin - eine der MTA-R - möchte nun wissen, ob sie folgende Regelungen hinnehmen muss:

Die Chefin der Abteilung - eine MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz - teilt wochenweise die MTA-R zu EKG-Untersuchungen und zu Befundschreibung ein, während die MFA CT-Untersuchungen machen um Routine zu bekommen, und somit Ruf- bzw. Bereitschaftdienste CT's selbstständig durchführen zu können.

Aus Sicht der "Chefin" soll im Sinne eines guten Betiebsklima jeder alles machen können.

"Spielt heute Qualität zum wohl des Patienten sowie Qualifikation keine Rolle mehr?! - Oder sehe ich das zu eng." - So der Tenor der Fragenstellerin. Eine Genehmigung zur Teleradiologie läge vor, und aus Sicht des dortigen Strahlenschutzbeauftragtem, sei diese Vorgehensweise abgesegnet und vollkommen in Ordnung!


Hoppla! - Nicht nur nach Meinung von mta-r.de ist dies eine sehr ungünstige Konstellation und eine doch sehr vage Interpretation der Strahlenschutzgesetzgebung , denn da wird offensichtlich gegen einige Regeln verstoßen.


Mit ziemlich deutlichen Worten hat deshalb auch Herr Prof. Ewen im Forum-roev.de die Frage beantwortet:

Anm: Die nachfolgenden Zitate von Herrn Prof. Ewen beziehen sich noch auf die RöV. Die angegebenan Quellen sind aber weitestgehend auch in die neue Strahlenschutzgesetzgebung eingegangen.

"Es gibt seitens der RöV keine quantitativen Angaben, wieviele Röntgenuntersuchungen eine MTRA bzw. MFA technsich durchführen muss, damit man von einer ausreichend vorhandenen und sich jeweils aktualisierenden Qualifikation für diese Tätigkeit sprechen kann. Das muss betriebsintern z.B. durch den SSB festgelegt werden. Es ist sicherlich nicht sinnvoll, eine höher beruflich qualifizierte MTRA von schwierigen Röntgenuntersuchungen (und dazu gehört auch die CT) teilweise abzuziehen, um im Sinne eines guten Betriebsklimas einer (zwangsläufig beruflich weniger qualifizierten) MFA die Gelegenheit zu geben, auch diese komplexen Röntgenuntersuchungen technisch durchzuführen. Offensichtlich wird bei Ihnen auch eine teleradiologische Computertomographie durchgeführt, wozu eine Genehmigung nach § 3 Abs. 4 RöV vorliegt. Im Rahmen der Teleradiologie ist es Vorschrift, eine MTRA bei der technischen Durchführung einzusetzen. Eine MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz darf "eigenständig" und "selbstständig" keine Röntgenuntersuchunen technisch durchführen, sondern ist es ist nach § 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV die ständige Aufsicht und Verantwortung eines im Strahlenschutz fachkundigen Arztes erforderlich (er muss "im Haus" sein, also in unmittelbarer Nähe).


Fazit: Ein gutes Betriebsklima in allen Ehren, aber darunter darf die Verfügbarkeit einer möglichst hohen "radiologischen Qualität", die ein Patient erwarten darf, nicht leiden."

Sicher - es gibt MFA, die die technische Durchführung von Röntgenaufnahmen sehr gut beherrschen und entsprechendes Organisationsvermögen mitbringen. - Ob es jedoch sinnvoll ist, in einer Röntgenabteilung eine MFA einer oder einem MTA-R vorzusetzen, mag mal dahingestellt bleiben. Immerhin dauert die MTA-R-Ausbildung ganze drei Jahre, während MFA die Kenntnisse im Strahlenschutz (Röntgenschein) in einem 90-stündigen Kurs erlangen. Festzustellen und zu berücksichtigen ist aber auf alle Fälle, dass ohne einem fachkundigen Arzt im Hause, die MFA zum Röntgen nicht eingesetzt werden darf (z.B.: Nacht und Wochenende) und speziell in der Teleradiologie gemäß (§3 Abs. 4 RöV) CT-Untersuchungen überhaupt nicht von MFA durchgeführen werden dürfen. (Es sei denn ein CT-fachkundiger Arzt ist im Hause - aber dann braucht man auch keine Teleradiologie mehr!)

Siehe auch unseren Artikel:Zur technischen Durchfuehrung berechtigte Personen


Und so argumentiert Prof. Ewen auch weiter:

"Dennoch scheint die Strahlenschutzorganisation in dem betreffenden Haus bzw. in der betreffenden Abteilung offensichtlich einiges zu wünschen übrig lässen - um es gelinde auszudrücken. Das ist kein Vorwurf an Sie sondern in Richtung des Strahlenschutzverantwortlichen, durch welche Person dieser auch immer repräsentiert wird. Bei allem Respekt vor der beruflichen Qualifikation einer medizinischen Fachangesellten, aber wie kann diese Chefin einer sich röntgendiagnostisch betätigenden Abteilung sein? Und: Offensichtlich wissen beispielsweise Sie nicht genau ("denke ich mal"), wer Strahlenschutzbeauftragter ist. Im Sinne aller Mitarbeiter/innen müssten hier mal, und zwar in Übereinstimmung mit den Vorgaben der RöV, klare Verhältnisse geschaffen werden. Also, erweisen Sie sich, Ihren Kollegen/innen und - nicht zu vergessen - Ihren Patienten den Gefallen und stoßen Sie ein Gespräch über diese Probleme in Ihrem Haus an - durchaus mit Hinweis auf meine Kommentare hier im Forum RöV und, falls unumgänglich, mit leichtem Druck durch die zuständige Behörde.


Quelle: Forum-Röntgenverordnung Fragen: 1728 und 1729

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Kommentare

Jenny-K vor 12 Jahre

@ ThomasIch kann nur berichten, dass den behördlichen Stellen oft einfach auch Personal fehlt, welches Kontrollen vor Ort durchführt. Vielleicht sollte man mal die "Strahlen-Polizei" auf den Weg schicken ;-)

Adrian Adamiok vor 12 Jahre

Danke für die Blumen :-)

Thomas vor 12 Jahre

Ich kann dem Artikel und dem Kommentar von Jenny-k nur voll zustimmen. Aber das ist nur die Spitze des Eisberges.Gerade an Nacht- und an Wochenenddiensten gibt es noch viele Krankenhäuser, die nicht mit fachkundigen Ärzten besetzt sind. Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) werden oft grundsätzlich ignoriert oder sind erst gar nicht bekannt. Jede Menge Indikationen werden noch aus rein forensischen Gründen gestellt. Konventionelle Schädelaufnahmen bei Bagatell-Traumen - auch bei Kindern und Jugendlichen - sind keine Seltenheit. MFA werden selbst ganz ohne Kenntnise im Strahlenschutz in den Praxen eingesetzt. Desinteresse und Mangel an Motivation und Weiterbildung - leider auch bei so manche(r)m MTA-R - kommen hinzu. Die Liste ließe sich noch um einiges Erweitern.Kann das vielleicht daran liegen, dass die Einhaltung der RöV zu wenig kontrolliert wird? Es gibt so gut wie keine Informationen über Bußgeldbescheide bei Verstößen gegen die RöV. Das Hauptaugenmerk der ärztlichen Stellen liegt immer noch fast ausschließlich bei der Qualitätssicherung der Geräte und bei der technischen Durchführung. Das ist ja auch richtig so und damit kann auch viel unnötige Dosis eingespart werden, Das größte Dosiseinsparungs-Potentialliegt aber zweifelsohne bei den Aufnahmen, die erst gar nicht indiziert werden. Honoriert werden aber nur die durchgeführten Untersuchungen, nicht aber die, auf die man verzichtet hat. Es gibt Länder - mit anders strukturierten Gesundheitssystemen - in denen deutlich weniger Röntgenuntersuchungen angefertigt werden, ohne dass die Bevölkerung dort kränker ist als hier. So liegt es Nahe anzunehmen, dass finanzielle Aspekte hier doch eine wesentliche Rolle spielen könnten.Das soll jetzt aber keine pauschale Verurteilung sein. Es gibt auch vorbildliche Häuser und Praxen und es ist auch seit der Novellierung der RöV 2002 schon einiges geschehen, aber längst nicht genug. Würde z.B. die Straßenverkehrsordnung genau so lasch kontrolliert wie die RöV - wir hätten über weit mehr Verkehrsopfer zu klagen.Aber die Anwendung ionisierender Strahlung tut ja nicht weh, und stochastische Strahlenschäden, die man mit zu großzügiger Indikationstellung verursacht, treten erst viele Jahre später auf und lassen sich dann nicht mehr speziell einer unnötigen medizinischen Strahlenbelastung zuordnen.Viele Grüße ThomasUnd noch ein dickes Lob an die Macher von mta-r.de. Sehr gute Seite! :-)

Jenny-k vor 12 Jahre

Leider wird es in Deutschland immer wieder solche Diskussionen geben, da wir das einzige europäische Land sind, wo auch andere Personen mit Schmalspurausbildung röntgen dürfen. Da ich in der Strahlenschutzausbildung - und Beratung tätig bin, bekomme ich fast täglich ähnlich geartete Anfragen. Ich kenne Professor Ewen gut und schätze seine direkte Art sehr. So hat er auch auf diese Anfrage im Forum sehr konkret geantwortet.Ich beobachte auch, dass sogar in vielen Röntgenabteilung mit fachkundigen MTRA und fachkundigen Radiologen oft Unsicherheit über Strahlenschutzrecht herrscht. Teilweise kommen mir selbst von Radiologen ziemlich skurrile Auslegungen zu Ohren. Es wundert mich also gar nicht, dass in kleineren Abteilungen ohne Radiologen, solcher Murks verzapft wird.Gerade in heutigen Zeiten, wo es oft komplizierte Rechtsgebilde gibt oder Teleradiologie betrieben wird, ist es um so wichtiger, dass auch bei der Strahlenschutzorganisation in einem Krankenhaus, mehr Wert auf Qualität in diesem Bereich gelegt wird. Leider wird oft erst im Rahmen einer Zertifizierung über dieses Thema nachgedacht. Klinikleitungen müssen verstehen, das Strahlenschutzrecht genau so einzuhalten ist, wie Hygienevorschriften oder Arbeitsschutzgesetze.Beste GrüßeJenny

M. Mai vor 5 Jahre

Der Freund meiner Tochter arbeitet in einer Klinik als MRTA. Ständig erzählt er uns dass er sich selbständig machen kann. Ich Frage mich wie er die anfallenden Kosten Stämmen will? Miete eines Objekts, Kauf der Geräte, monatliche Fixkosten, Gehalt des Arztes, Gehalt einer oder zwei Angestellten, Strom usw. Außerdem muss er auch noch leben! Er hat ausser seinem Gehalt keine weiteren Einnahmen!