Den Röntgenstrahlen ausgesetzt
Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen
Radarwellen zählen nicht nicht zu den ionisierenden Strahlungen. Dennoch erlitten zwischen 1950 und 1980 eine unbestimmte Anzahl von Soldaten und Zivilangestellten der Bundeswehr und der NVA Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen.