Rechtlich sehr vage:
MFA als "Chefin" einer Röntgenabteilung
In der Regel sind Organisationsstrukturen zur Durchführung von Röntgenanwendungen in Röntgenabteilungen ja recht ordentlich geregelt.
In der Regel sind Organisationsstrukturen zur Durchführung von Röntgenanwendungen in Röntgenabteilungen ja recht ordentlich geregelt.
In Röntgenabteilungen und in Praxen werden zur technischen Durchführung der Röntgenaufnahmen in der Regel MT-R und MFA mit Röntgenschein eingesetzt. Wer darf jetzt was?
Welchen Vorausetzungen müssen Personen erfüllen um Röntgenanwendungen technisch durchführen zu dürfen und mit welchen sonstigen medizinischen Ausbildungen kann man die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz erlangen und was ist dabei zu beachten.