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  2. Bundesamt für Strahlenschutz

Neue Strahlenschutzgesetzgebung

Röntgenpass muss nicht mehr angeboten werden

Karl-Heinz Szeifert 5 Apr, 2019 00:00

Seit dem 31.12.2018 sind Kliniken und Arztpraxen, in denen Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden, nicht mehr gesetzlich verpflichtet, Röntgenpässe bereit zu halten und den Patientinnen und Patienten anzubieten.

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