Qualitätssicherung
Röntgentagebuch ist den ärztlichen Stellen vorzulegen
Die Regelungen der Röntgenverordnung (RöV) sind eine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Vorlage eines Röntgentagebuchs bei den ärztlichen Stellen anzuordnen.
Die Regelungen der Röntgenverordnung (RöV) sind eine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Vorlage eines Röntgentagebuchs bei den ärztlichen Stellen anzuordnen.
In ihrem Tätigkeitsbericht 2021 vom 17.6.2022 (Punkt 11 Ärztliche Stelle Röntgen) kritisiert die Sächsische Landesärztekammer den Einsatz von Personal mit Kurs zum Erwerb erforderlicher Kenntnisse im Strahlenschutz (ugs. auch Röntgenschein genannt).