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Welches Gesetz grenzt das arbeiten mit offenen Radionukliden bzw. an Röntgengeräten im präklinischen Bereich (arbeiten mit Tieren), für BTAs und MTLAS ein ?! - MTA-R.de Welches Gesetz grenzt das arbeiten mit offenen Radionukliden bzw. an Röntgengeräten im präklinischen Bereich (arbeiten mit Tieren), für BTAs und MTLAS ein ?! - MTA-R.de

Welches Gesetz grenzt das arbeiten mit offenen Radionukliden bzw. an Röntgengeräten im präklinischen Bereich (arbeiten mit Tieren), für BTAs und MTLAS ein ?!

09 Dec 2014

Ich arbeite im veterinär präklinischen Bereich mit PET, CT, MRT und Röntgeneinrichtungen für die Bildgebung an Tieren.
Sind BTAs und MTLAS genauso verpflichtet die Fachkunde zu aktualisieren oder gibt es dafür keine spezielle Gesetzesgebung ?
Ist es bei diesen Personengruppen schon damit abgegolten, wenn sie sich die jährliche Strahlenschutzunterweisung vom jeweiligen Betrieb vom Strahlenschutzverantwortlichen bzw. Beauftragten unterziehen lassen ?
Die Fachkunde erlaubt es uns als Personengruppe MTRAs im medizinischen Bereich zu arbeiten. Wie wird das im veterinär medizinischen Bereich gesehen ?
 
Ich meine, wir als MTAs führen eine Ausbildung über 3 Jahre speziell im Bereich wo es know-how und Troubleshooting im Strahlenbereich erfordert und kann nicht nachvollziehen, weshalb BTAs und MTLAs die selbe Tätigkeit "nur" durch eine Unterweisung (keine Fachkundeaktualisierung) durchführen dürfen.
 
Mfg
 
achso
 
 

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Janine (nicht überprüft) vor 10 Jahre 0

Hier ist aber nicht nur die Fachkunde wichtig sondern auch die Fachkunde im Tierschutz. Mit Verabschiedung des neuen Tierschutzgesetztes dürfen nämlich keine MTA mehr Untersuchungen an Tieren im präklinischen Bereich durchführen. Es sei denn, sie haben diese Tätigkeit schon vor Juli 2011 ausgeführt und sind entsprechend Felasa Regeln geschult. Es ist wichtig dass auch zu beachten, dann lt Tierschutzgesetz macht ihr euch strafbar wenn es nicht so ist und hier haftet auch nicht euer Arbeitsgeber sondern ihr selbst.

Björn Kästner (nicht überprüft) vor 10 Jahre 0

Hallo ach_so,die Einschränkung wird durch "§ 92b StrlSchV – Berechtigte Personen in der Tierheilkunde" induziert. Diese müssen unter ständiger Überwachung stehen!§ 92b StrlSchV; Absatz 2; Nummer 3. : Personen, die über die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person nach  Absatz 1 Nummer 1 tätig sind,Absatz 1 Nummer 1:(...)tierärztlichen, ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigt sind (...),Das heißt es muss immer ein Arzt zugegen sein, wenn BTA etc. eine Röntgenaufnahme macht.MFGBjörn (MPE, Uni-Dozent Medizin- & Biophysik)