Schwanger, arbeiten im Röntgenraum

sewela 21 Oct 2021

Ich bin schwanger und arbeite im Röntgen. Allerdings ist das bei uns so, dass das Bedienpult mit im Röntgenraum steht, nur mit einer Trennwand abgegrenzt. In dem Moment wo ich auslöse, gehe ich hinter diese Abschirmung. Die Abschirmung reicht aber nicht bis zur Decke und hat seitlich eine Öffnung. Sind die entstehenden Streustrahlen für eine Schwangere in so einem Fall bedenklich? Wir tragen hinter der Abschirmung auch keine Bleischürzen.

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kszeifert vor 3 Jahre 0

Zu dieser Frage gibt es im Blog von MTA-R.de zwei Artikel.
1. https://www.mta-r.de/blog/duerfen-schwangere-mtra-mfa-und-aerztinnen-roentgen/
2. https://www.mta-r.de/blog/nicht-immer-muss-ein-personendosimeter-getragen-werden/

Speziell zu Deiner Frage: Ob Du im Kontrollbereich bist oder nicht, hängt von der Sachverständigenprüfung des Gerätes ab und ab da wo das Schild "Kein Zutritt Röntgen" platziert" ist. Das lässt sich von hier aus nicht beantworten. Dies kann man aber im Protokoll der Sachverständigenprüfung nachschauen. Dort wird u.a. der Kontrollbereich definiert.

Je nachdem ob man A. außerhalb oder B. innerhalb des Kontrollbereichs arbeitet - nachstehend meine Antworten:

A. Arbeiten außerhalb des Kontrollbereiches!
Man kann - und meistens ist das auch der Fall - Röntgenaufnahmen grundsätzlich auch auslösen, ohne sich dabei im Kontrollbereich aufzuhalten. Der Röntgenraum ist ja auch nur dann Kontrollbereich, wenn die Röntgenstrahlung eingeschaltet ist - sprich beim Auslösen!
Schwangere Frauen können deshalb problem- und bedenkenlos an einem Röntgenaufnahmearbeitsplatz tätig sein, solange sie das Auslösen der Strahlung von außerhalb des definierten Röntgenraumes - also außerhalb des Kontrollbereiches - vornehmen.
Selbst mit mobilen Aufnahmegeräten ist dies möglich, wenn gewährleistet ist, dass man sich beim Auslösen der Aufnahme mindestens 1,5 m vom Patienten und Röntgenstrahler entfernt und nicht in Nutzstrahlrichtung aufhält, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Die Länge der Kabel mit dem Auslöseschalter der mobilen Röntgengeräte lassen dies in der Regel problemlos zu. Das Röntgen außerhalb des Kontrollbereichs trifft für die meisten Röntgenarbeitsplätze zu und in diesem Falle bestehen auch bei vorliegender Schwangerschaft überhaupt keine Bedenken ganz normal weiterzuarbeiten. Es müssen in diesem Falle auch keine weitergehenden Maßnahmen zum Schutz der schwangeren Person, gemäß der RöV eingeleitet werden.

B. Arbeiten innerhalb des Kontrollbereiches!
Befindet sich der Arbeitsplatz allerdings innerhalb des Kontrollbereichs - also im Röntgenraum, während die Röntgenstrahlung eingeschaltet ist, sind zur Sicherstellung eines ausreichenden Schutzes des Fötus für schwangere Frauen besondere und strenge Schutzmaßnahmen anzuordnen. (Siehe oben genannte Blogartikel)
Gemäß internationalen Studien (z.B. ICRP 60) kann zwar das radiologische Risiko für Personen, die beruflich strahlenexponiert sind, in den meisten Fällen als klein, jedoch nie als Null bezeichnet werden