Muss eine MFA innerhalb der Brachytherapie und Tele Therapie Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen nach neuer StrSchV, auch wenn sie unter ständiger Aufsicht eines fachkundigen Arztes steht?

Julia 27 Oct 2022

Muss eine MFA innerhalb der Brachytherapie und Tele Therapie Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen nach neuer StrSchV, auch wenn sie unter ständiger Aufsicht eines fachkundigen Arztes steht?

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kszeifert vor 1 Jahr 0

Ja - das ist nach wie vor Vorschrift. Bis zur Novellierung der Fachkunderichtlinien gelten auch nach dem neuen Strahlenschutzrecht die alten Fackkundrichtlinien.
Für MFA unter Punkt: A 3 5.2 Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz auf den Anwendungsgebieten der Teletherapie, Brachytherapie und Röntgentherapie.
Dieser Kurs dient dem Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung auf den Anwendungsgebieten der Teletherapie, Brachytherapie und Röntgentherapie (Kapitel 5.2.2 e der Richtlinie zur StrlSchV Strahlenschutz in der Medizin, GMBl 2011,S. 867, bzw. Kapitel 6.3 der Richtlinie zur RöV Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin, GMBl 2006, S. 414, zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 27. Juni 2012.)
Dort ist festgelegt:
Auf der Grundlage der festgestellten rechtfertigenden Indikation und unter Verantwortung eines Arztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz dürfen folgende Personen in der Nuklearmedizin und in der Strahlentherapie (Tele- und Brachytherapie) technisch mitwirken:
....
e) Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz tätig sind und die jeweilig erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz (Anlage A 3 Nr. 5.1 bzw. Anlage A 3 Nr. 5.2 ) besitzen (§ 82 Absatz 2 Nummer 4 StrlSchV).

Der Kurs muss wie alle anderen Kurse der Fachkunderichtlinie vor Ablauf einer 5-Jahresfrist aktualisiert werden.