Als MTRA MRT´s durchführen wenn kein Arzt in der Praxis ist

cato 10 Feb 2022

Hallo Zusammen, ist es erlaubt, dass ich als MTRA in einer Praxis MRT´s (in dem Fall nativ) durchführe, wenn der Radiologe nicht vor Ort ist? Als Beispiel: Der Radiologe steht im Stau und bittet mich darum, das MRT schon mal zu machen - er sei ja in der nächsten halben Stunde da und könne danach mit dem Patienten ja sprechen. Viele Grüße

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kszeifert vor 3 Jahre 0

Da es sich in diesem Fall um eine Untersuchung handelt , die nichts mit ionisierender Strahlung zu tun hat, wäre in diesem Falle - zumindest nach den Vorschriften der Strahlenschutzgesetzgebung - nichts dagegen einzuwenden.
Für MRT gelten die Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung der Magnet-Resonanz-Tomographie
Für die medizinische Patientenversorgung ließe sich nach (Wigge - Radiologie und Recht RöFo-Beitrag v. Feb. 2015) daraus ableiten:
MRT-Untersuchungen kann nur ein Arzt anordnen und befunden.
Die technische Durchführung kann an nichtärztliche Mitarbeiter delegiert werden.
Der Arzt muss aber soweit mit den nichtärztlichen Mitarbeitern in Verbindung stehen, dass er die entstehenden Aufnahmen bewerten und den weiteren Verlauf der Untersuchung steuern kann.
Im oben genannten Fall sollte m.E. dies bei Durchführung der Untersuchung durch technisch gut geschultem Personal - wie hier durch MTRA - gegeben sein.
Bei Risikopatienten muss sich allerdings mindestens ein Arzt in unmittelbarer Nähe aufhalten, der das mit der Leistung verbundene Risiko beherrscht.
Ob weitere rechtliche Bedenken aus anderen Verordnungen, Richtlinien usw. hier zusätzlich noch eine Rolle spielen, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen.