Übergangsfrist für Matrixgröße

ap 25 Sep, 2015 15:30

Im Forum-RöV sind die ergänzenden Festlegungen zur Anwendung der QS-Richtlinie verfügbar. Sie enthalten auch eine Übergangsfrist für die Matrixgröße von Bildwiedergabesystemen.

Bei Bildwiedergabesystemen, die bis zum 30.06.2018 erstmalig in Betrieb genommen werden und nicht den Anforderungen an die Matrixgrößen von 1600 Pixel x 1200 Pixel nach DIN 6868-157 entsprechen, darf die Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 mit geringerer Matrixgröße (1024 Pixel x 1024 Pixel) durchgeführt werden. Ab 01.01.2025 müssen alle Bildwiedergabesysteme die Anforderungen der DIN 6868-157 erfüllen.

Quelle: www.forum-roev.de

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