Stichwortsonntag
Bucky Arbeitsplatz
Bucky, so heißt der Arbeitsplatz, den jeder Laie kennt und jeder Schüler vielleicht mit der Zeit erst lieben lernt. Es ist der Arbeitsplatz eines/r MTRA, der das selbstständige Arbeiten in vollen Zügen auskostet.
Bucky ist das Wort für einen konventionellen Röntgen-Arbeitsplatz. Man hat mindestens einen Kassettenhalter oder Flachdetektor und ein Rasterwandgerät. Man kann aber auch freie Aufnahmen schießen. Man kann im Bett röntgen oder auf dem Boden. Alles ist der Flexibilität eines MTRA gegönnt.
An einem solchem Arbeitsplatz kann man viele einzelne Körperregionen abarbeiten.
Das gesamte Spektrum reicht von:
- Knochenbrücken
- Kontrollen
- post OP Kontrollen
- Polytraumen
- Verenkungen
- Verstauchungen
- Luxationen
Normaler Arbeitsplatz von Philips. Mit Flachdetektorkonfiguration Untertisch und Rasterwandgerät
Wie man hier auf dem Bild sehen kann, kommt es jedem bekannt vor. Man hat die Möglichkeit den Schwimmtisch in jegliche Richtung zu bewegen. Die Röhre ist an einem Deckenstativ befestigt, der die Röhre beliebige flexibilität ermöglicht.
Gustav Peter Buckys Arbeitsbereich umfasste die medizinische Therapie, Forschung und Technik. Unter seinen 94 deutschen und amerikanischen Patenten ist die Entwicklung der “Bucky-Blende” für die röntgenologische Diagnostik wohl die bedeutendste Leistung. Bucky sagte dazu: “Es war eine einfache Idee, hätte ich sie nicht gehabt, wäre es ein anderer gewesen.”
Gustav Peter Bucky wollte eigentlich Ingenieur werden und belegte daher auf der Genfer Universität physikalische Fächer, bevor er 1902 an der Universität Leipzig auf Wunsch seiner Eltern das Medizinstudium aufnahm, das er 1906 mit dem Staatsexamen abschloss. Anschließend war Bucky kurz in Leipzig, Göttingen und Berlin tätig, bevor er 1908 in das Röntgen-Zentralinstitut des Rudolf-Virchow-Krankenhauses in Berlin eintrat, das unter der Leitung von Max Levy-Dorn (1863-1929) hohes Ansehen genoss. 1910 machte sich Gustav Peter Bucky als Spezialarzt für Röntgenologie selbständig und erhielt 1913 die Leitung der Radiologischen Abteilung des Städtischen Kinderkrankenhauses in Berlin-Reinickendorf. Daneben unterstanden ihm in den Kriegsjahren 1914 bis 1918 die Radiologische Abteilung des Feldlazaretts auf dem Tempelhofer Feld, die Radiotherapeutische Abteilung an der III. Universitätsklinik sowie ab 1917 die Röntgenabteilung an der Unterrichtsanstalt für Staatsarzneikunde in Berlin. 1923 siedelte Gustav Peter Bucky in die USA über, wo er 1929 die amerikanische Staatsbürgerschaft erhielt. Bis 1930 arbeitete Bucky hier an verschiedenen angesehenen New Yorker Kliniken und war nebenbei in seinem Privatinstitut wissenschaftlich tätig. Viele seine Arbeitsergebnisse veröffentlichte er auch weiterhin in Deutschland und hielt hier auch Fachvorträge.
Mit der Entwicklung der “Bucky-Blende” hatte Gustav Peter Bucky schon 1908 in Berlin begonnen. Dies ist ein Streustrahlenraster, das die unerwünschte Sekundärstrahlung beim Röntgen ausfiltert, sodass den Patienten und den Röntgenfilm nur die Nutzstrahlung erreicht. Anlässlich des Berliner Kongresses der Deutschen Röntgengesellschaft im März 1913 hatte Bucky darüber berichtet – jedoch ohne Erfolg. 1915 ließ Bucky seine Erfindung in den USA, wo sie umgehend angenommen wurde, patentieren. Hollis Elmer Potter (1880-1964) konstruierte eine auf Buckys Prinzip beruhende bewegliche Blende, die den Namen “Potter-Bucky-Diaphragma” erhielt.
Quellen:
Online-Informationen der Ruhr-Universität Bochum: www.ruhr-uni-bochum.de (Abrufdatum: 14.03.2011)
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