Nur bei Bedarf

Strahlung im Haushalt

radiologie|technologie Heft 2 (2017) S.7

Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt: Hochfrequente Strahlungsquellen wie WLAN-Router bei Nichtgebrauch abschalten.

Grundsätzlich wird zwischen natürlichen elektromagnetischen Feldern (das Erdmagnetfeld) und technisch erzeugten elektromagnetischen Feldern (Licht) unterschieden. Im Alltag werden wir von statischen Feldern (Batterien), Niederfrequenzfeldern (diverse elektrische Geräte) und Zwischenfrequenzfeldern (Induktionsherde/Energiesparlampen) umgeben. Manche davon haben eine stärkere Wirkung auf den Körper: „Mit hochfrequenten Feldern arbeiten im Wohlumfeld unter anderem mobile Funknetze, Radio und Fernsehen sowie Mikrowellenherde. Diese Felder können durch ihren Energieeintrag im Gewebe des Körpers Wärme erzeugen“, erklärt Dr. Frank Gollnick vom Forschungszentrum für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit am Institut für Arbeitsmedizin der Uniklinik Aachen.

Die Grenzwerte schützen vor zu starker Einwirkung der elektromagnetischen Felder auf den Körper. Sie werden von verschiedenen Kommissionen, z. B. der International Commision on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) festgelegt und den Staaten zur nationalen Umsetzung empfohlen. In Deutschland gibt es verbindliche Grenzwerte, die von ortsfesten Anlagen wie Mobilfunk- und Rundfunksendern eingehalten werden müssen. Für die Benutzung von elektrischen Geräten ist die Einhaltung der Grenzwerte durch das CE-Siegel gekennzeichnet.

Der Arbeitsmediziner Dr. Gollnick betont: „In jedem Fall nimmt die Stärke der Felder mit dem Abstand von der Feldquelle deutlich ab“. Bei elektromagnetischen Feldern im Zwischenfrequenzbereich, wie sie bei Induktionsherden, Energiesparlampen, kabellosen Ladestationen, Bildschirmen, Staubsaugern usw. entstehen, sollte der Nutzer etwas Abstand wahren. Laut Dr. Gollnick sind hier die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen noch nicht hinreichend untersucht.

Hochfrequenzfelder entstehen durch Funksender wie Handymasten, WLAN-Router, Smartphones, Notebooks, Bluetooth-Geräte sowie Babyüberwachungsgeräte. Für die private Gesundheitsvorsorge empfiehlt das BfS ein paar Vorsorgemaßnahmen wie das vollständige Abschalten der Geräte bei Nichtbenutzung, möglichst kurze Benutzungsdauer z. B. bei Handys, Verwendung von strahlungsarmen Geräten und Verwendung von Headsets beim Mobiltelefonieren.

Auch das WLAN sollte nur im Bedarfsfall eingeschaltet werden. Bei der Nutzung von Mikrowellenherden sollte man auf den technisch einwandfreien Zustand des Gerätes und genug Körperabstand achten, denn das elektromagnetische Feld erzeugt Wärme im Körpergewebe. Eine längerfristige Erhöhung der Körpertemperatur um mehr als 1 °C gilt als Schwelle für eine gesundheitsschädliche Einwirkung.


Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V., Juli 2017


Ein Beitrag aus der Zeitschrift "radiologie|technologie" Heft 2/2017 aus dem Schmidt-Römhild-Verlag, Lübeck

Du willst die Printausgabe abonnieren?

Das JAHRESABONNEMENT MIT 4 AUSGABEN jeweils ca. zum 01. der Monate März, Juni, September und Dezember kostet: € 15,50 inkl. MwSt., zzgl. € 1,50 Versand (Inland)

Sonderpreis für Mitglieder in einem der nachfolgenden Verbände:

  • im dvta
  • in der AG-MTAR in der DEGRO
  • in der AG-MTM in der DGN
  • im RTA-Verband Österreich
  • im VM TB

€ 10,80 inkl. MwSt., zzgl. € 1,50 Versand (Inland) - Hier der Link zum Bestellformular.


Kommentieren