Was nun?

Fachkundeaktualisierung versäumt

Karl-Heinz Szeifert 14 May, 2018 00:00

Fragen nach den Fristen der Fachkundeaktualisierung werden uns immer wieder gestellt. So auch die nachstehenden drei Anfragen, die  wir hier gerne nochmals beantworten wollen.

  1. Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte da mal ein Problem, bzw. Frage….. ich bin 10/2008 nach 24 Jahren in der Radiologie leider so schwer erkrankt, dass ich nach Chemo etc. die volle Erwerbsminderungsrente bekomme …. da es mir aber wider Erwarten mittlerweile wirklich gut geht und ich immer super gern gearbeitet habe, überlege ich nun, vielleicht wenigstens einen 400€ – Job zu suchen…. kann mir einer sagen, wie es sich in diesem Fall mit der Fachkunde verhält ? Welchen Kurs müßte ich belegen ???
  2. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den Beruf zur MTRA im Jahre 2000 mit Examen abgeschlossen. Im März 2006 habe ich eine Fachkundeaktualisierung gemacht. Nun bin ich seit August 2007 in Elternzeit. Habe seither keine weitere gemacht! Kann ich die Fachkundeaktualisierung noch nachholen? Was passiert, wenn dies nicht mehr möglich ist? Kann ich meine Berufsbezeichung verlieren? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
  3. Ich habe 2007 meine Examen als MTRA gemacht. Jetzt 2012 fällt mir auf, dass Ich ja alle fünf Jahre die Fachkunde mit einem Kombikurs aktualisieren muss. Meine Frage: Reicht das dieses Jahr noch, oder habe ich meine Fachkunde verloren? ...

Diese Fragen haben wir zwar bereits ausführlich in einem Blogartikel behandelt - dennoch an dieser Stelle gerne nochmal ein paar kurze Erläuterungen dazu:


Wichtig ist, dass die erste Aktualisierung nach RöV vor dem 1.7.2007 und nach der StrlSchV vor dem 1.8.2006 war. Das ist bei der ersten Fragestellerin wahrscheinlich und bei der zweiten Fragestellerin offensichtlich der Fall und in diesem Falle verliert man seine Fachkunde nicht. Es besteht lediglich ein Mangel, der mit dem nächstmöglichen Termin für einen Fachkundekurs behoben werden muss. Die Fachkunde und damit auch die Tätigkeitserlaubnis bleibt aber während dieser Zeit unverändert bestehen, solange nicht die zuständige Stelle aktiv die Fachkunde entzieht. Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen heißt das: Einfach aber schnellstmöglich den nächsten Fachkunde-Aktualisierungskurs besuchen. Bitte aber zuvor bei der zuständige Ärztekammer nachfragen, denn es liegt im Ermessen der zuständigen Ärztekammer, ob in einem solchen Fall der normale Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde ausreicht, oder ob hierzu ein weiterreichender Kurs, z.B. ein Grund- oder Spezialkurs gefordert wird.

Grundsätzlich ist aber immer eine Aktualisierung vor Ablauf der 5-Jahresfrist empfehlenswert und auch anzustreben.
Im medizinischen und tiermedizinischen Anwendungsbereich gelten die Ausführungen sinngemäß auch für Personen, die Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen müssen (Z.B.: MFA mit Röntgenschein).
Darauf hat Frau Reg.Dir. Sonnek vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen des Forums Röntgenverordnung während des 92. Deutschen Röntgenkongresses ausdrücklich hingewiesen.
Das BMU ist die oberste Bundesbehörde in Sachen Strahlenschutz.

Bei Problemen mit den zuständigen Behörden kann und sollte man sich auf diese Aussage von Frau Reg.Dir. Sonnek vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beziehen


Wurde vor den oben genannten Fristen kein Aktualisierungskurs besucht muss die Fachkunde neu bescheinigt werden. Die Übergangsfristen für die erstmaligen Aktualisierungen sind nämlich inzwischen abgelaufen. Vorhandene Nachweise verlieren damit ihre rechtliche Gültigkeit, wenn nicht innerhalb dieser Übergangsfristen erfolgreich aktualisiert wurde.

Das heißt: Die Fachkunde ist neu zu bescheinigen. Wer also diese Termine versäumt hat, verliert tatsächlich seine Fachkunde und muss mit der zuständigen Behörde geeignete Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fachkunde vereinbaren.


Das könnte dann z.B: wie nachstehend beschrieben so aussehen:

Für Kollegen, die nach o.g. Fristen noch nie eine Aktualisierung besucht haben, gilt folgendes:

Grundsätzlich:

  • 1. Rücksprache mit zuständiger Ärztekammer (z.B. Nordrhein, Düsseldorf oder Westfalen-Lippe, Münster, usw.)

Wiedererwerb der FK nach RöV:

  • 2. Besuch des 20stündigen Spezialkurses Röntgendiagnostik
  • 3. Nachweis über 16h Praktikum (8h konventionell, 8h CT)

Wiedererwerb der FK nach StrlSchV (also für Therapie und/oder NUK)

  • 2. Besuch des 28-stündigen Spezialkurses Teletherapie und/oder Besuch des 24-stündigen Spezialkurses zum Umgang mit offenen rad. Stoffen
  • 3. jeweils Nachweis eines 16-stündigen Praktikums in entsprechender Abteilung

Wiedererwerb der FK nach RöV und StrlSchV (also für Therapie und/oder NUK)

  • 4. Zertifikate der Strahlenschutzkurse und Praktikumsbescheinigungen an Ärztekammer schicken.
  • 5. Von der Ärztekammer erhält dann eine erneute entsprechende Fachkundebescheinigung.

Wir empfehlen allen MTRA`s , ihre Gesamtfachkunde wieder zu erwerben, da man sonst Teile seines Berufes aufgibt. Es sei denn man ist sich sicher, z.B. wenn man sich kurz vor dem Renteneintrittsalter befindet, oder für sich persönlich ausschließen kann, jemals wieder in den anderen Teilgebieten zu arbeiten.


.

Das Thema versäumte Fachkundeaktualisierung haben wir auch ausführlich in einem Blogartikel behandelt: Link: http://mta-r.de/blog/fachkunde-aktualisierung-versaumt-was-nun/

Für weitere Fragen zu diesem Thema - bitte das Forum benutzen oder die Frage als Kommentar unter den Artikel einfügen!

Kommentieren

Kommentare

Bianca vor 10 Jahre

Liebe Kolleginnen und Kollegen,ich habe mein Examen 2002 gemacht und im Mai 2007 meine Aktualiesierung durchgeführt. Die letzten Jahre befand ich mich in Elternzeit und habe damit 2012 meine Aktualisierung versäumt. Laut dem Artikel bin ich mit der RöV noch im 'Rahmen' wenn ich die Aktualisierung bald möglichst nachhole. Wie ist es aber mit der StrlSchV?  Habe ich in diesem Bereich meine Fachkunde tatsächlich verloren oder kann ich sie im Rahmen eines Kombikurses erhalten bzw. erneuern? Vielen Dank!Mit freundlichen GrüssenBianca

K-H. Szeifert vor 12 Jahre

Hallo Jennyvielen Dank für diesen ergänzenden Kommentar!Falls jemand Regelungen für weitere Bundesländer kennt? Bitte gerne hier anhängen!Wir werden dann zu gegebener Zeit einen zusammenfassenden Blogartikel darüber veröffentlichen!Viele GrüßeKarl-Heinz

Jenny K vor 12 Jahre

Liebe Kollegen, ich möchte gern für NRW dazu einige Aussagen machen. Für Kollegen, die nach o.g. Fristen noch nie! eine Aktualisierung besucht haben, gilt folgendes:1. Rücksprache mit zuständiger Ärztekammer (z.B. Nordrhein, Düsseldorf oder Westfalen-Lippe, Münster)Wiedererwerb der FK nach RöV:2. Besuch des 20stündigen Spezialkurses Röntgendiagnostik3. Nachweis über 16h Praktikum (8h konventionell, 8h CT)Wiedererwerb der FK nach StrlSchV (also für Therapie und/oder NUK)2. Besuch des 28-stündigen Spezialkurses Teletherapie und/oder2. Besuch des 24-stündigen Spezialkurses zum Umgang mit offenen rad. Stoffen3. jeweils Nachweis eines 16-stündigen Praktikums in entsprechender Abteilung4. Zertifikate der Strahlenschutzkurse und Praktikumsbescheinigungen an Ärztekammer schicken.5. Sie erhalten eine erneute Fachkundebescheinigung für ein Teilgebiet oder das Gesamtgebiet.Ich kann nur allen MTRA empfehlen, ihre Gesamtfachkunde wieder zu erwerben, da man sonst Teile seines Berufes aufgibt. Sonderfälle sind sicher, wenn man sich kurz vor dem Renteneintrittsalter befindet, oder für sich persönlich ausschließen kann, jemals wieder in den anderen Teilgebieten zu arbeiten.Was die sicher hohen Kosten für alle Fachkundekurse betrifft, kann ich immer auch dazu raten, sich mit dem zukünftigen Arbeitgeber zu einigen oder einen Bildungsscheck NRW dafür zu nutzen.Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung:Jenny Kloska0201/1803-238

Ingelore Großmann vor 1 Jahr

Hallo
Bin OTA, leider im krankenstannt und konnte mein Aktualisierung Termin nicht wahrnehmen. Mein Zertifikat läuft am 06.11.2022 ab, wo muss ich mich erkundigen um einen Termin zu erhalten.
Danke

Mit freundlichen Grüßen
Ingelore Grossmann

Anm. der Red.:
Kurse zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für OTA findet man unter: https://medical-solution-team.de/strahlenschutzschulungen/

kszeifert vor 1 Jahr

Kurse zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für OTA findet man unter: https://medical-solution-team.de/strahlenschutzschulungen/