Neue Strahlenschutzgesetzgebung

Die Fachkunden im Strahlenschutz

Karl-Heinz Szeifert 27 Jul, 2019 00:00

Fachkunde-Richtlinien gelten bis zu ihrer Überarbeitung in der bestehenden Form fort und sind aktuell in analoger Weise mit Bezug auf das neue StrlSchG und die neue StrlSchV zu interpretieren.

Die vielfältigen Anwendungsbereiche von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie, Forschung und Technik stellen hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Strahlenschutz Beschäftigten.
Um die erreichten hohen Sicherheitsstandards für beruflich exponierte Personen, Patientinnen und Patienten sowie die Bevölkerung aufrecht erhalten zu können, sind professionelle Aus- und Weiterbildungsprogramme im Strahlenschutz erforderlich.


Gesetzliche Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz

Diese sind festgelegt

¹Eine Anpassung der Richtlinien an die seit dem 31.12.2018 gültigen neuen gesetzlichen Regelungen ist noch nicht erfolgt.

Die nachstehenden Richtlinien regeln in detaillierter Form Lernziele, Kursinhalte, die Dauer der geforderten praktischen Berufserfahrung ebenso wie Prüfungen, Zertifikate und die Anerkennung der Strahlenschutzqualifikation durch die zuständigen Behörden.


Richtlinien für die Fachkunde


Die Anpassung der Richtlinien an die seit dem 31.12.2018 gültigen neuen gesetzlichen Regelungen ist allerdings noch nicht erfolgt. Diese sind in Aufbau und Struktur weiterhin an der bisherigen Röntgenverordnung (RöV) und der bisherigen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 17.10.2011 orientiert.

Die oben genannten Fachkunde-Richtlinien gelten also bis zu ihrer Überarbeitung in der bestehenden Form fort und sind aktuell in analoger Weise mit Bezug auf das neue StrlSchG und die neue StrlSchV zu interpretieren.

Nach § 189 Abs. 5 der neuen StrlSchV (vom 29.11.2018) gelten die von der zuständigen Stelle vor dem 31.12.2018 anerkannten Kurse zur Vermittlung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse bis zum 31.12.2023 als anerkannt nach § 51 der neuen StrlSchV weiter, soweit die Anerkennung keine kürzere Frist enthält.


Erwerb und Erhalt von Fachwissen im Strahlenschutz

Um für beruflich strahlenexponierte Personen, Patientinnen und Patienten sowie die Bevölkerung ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, ist fundiertes Fachwissen der für den Strahlenschutz zuständigen Fachleute von grundlegender Bedeutung.

Strahlenschutzrelevante Bereiche sind

  • der Umgang mit Strahlenquellen und radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie und Forschung sowie
  • der Umgang mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen.

Strahlenschutz hat auch in Zukunft hohe Priorität

In den letzten Jahren ist ein Rückgang der im Strahlenschutz notwendigen Fachkompetenz zu beobachten. Der sichere Umgang mit radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie und Forschung und die Entsorgung radioaktiver Abfälle werden aber weiterhin eine hohe Priorität einnehmen und erfordern deshalb spezielles Fachwissen - gerade auch im Strahlenschutz. Dies gilt gleichermaßen für den Rückbau kerntechnischer Anlagen.

Die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen und die Entwicklung von Verfahren im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr erfordern komplexe Messmethoden und spezielle Technologien und deshalb auch entsprechend ausgebildetes Personal mit hoher Fachkompetenz im Strahlenschutz.

Harmonisierung der Qualifikation im Strahlenschutz in der Europäischen Union

Im Hinblick auf den Binnenmarkt und den Erweiterungsprozess der Europäischen Union ist die Harmonisierung der Qualifikation von Fachleuten im Strahlenschutz gemäß den Festlegungen in den Grundnormen der Europäischen Union (EU, Richtlinie 2013/59/EURATOM) von entscheidender Bedeutung für den grenzüberschreitenden Einsatz von Arbeitskräften in Europa.

Um neuen Anforderungen gerecht zu werden und den internationalen Austausch von Fachleuten und die gegenseitige Anerkennung ihrer Qualifikation im Strahlenschutz zu erleichtern, müssen über nationale Regelungen und unterschiedliche Ansätze hinaus

  • die Lernziele von Kursen,
  • Inhalte und Dauer entsprechender berufspraktischer Erfahrung und
  • die gegenseitige Anerkennung der erworbenen Qualifikation

harmonisiert werden. Die erworbene Qualifikation muss durch regelmäßige Fortbildung auf einem hohen Niveau gehalten werden.


Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz

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